Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Personen, die Sozialleistungen erhalten (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Alter) und Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" besitzen, können von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02631-802448 oder 802344,
Anfrage an: eMail: sozialamt@neuwied.de