Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege können Personen erhalten, die pflegebedüftig sind und keine Ansprüche aus der Pflegeversicherung haben.
Hilfe zur Pflege kann auch gezahlt werden, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
Einkommen und Vermögen sind zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Neuwied nur ambulante Hilfen bearbeitet. Soweit es um Hilfen in Einrichtungen geht, z. B. die Übernahme von Heimpflegekosten, ist die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied zuständig (Te. 02631-8030).
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 02631-802281
Sachbearbeiterin: Frau Bartz
eMail: tbartz@neuwied.de
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