Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung ist während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen!
Eine Beurlaubung während des 1. Semesters ist nicht zulässig!
Dem Antrag auf Beurlaubung muss ein Nachweis über den Beurlaubungsgrund beigefügt werden. Gründe für die Beurlaubung können sein:
- Krankheit
- Ableistung eines vorgeschriebenen Praktikums
- Schwangerschaft
- Erziehung eines Kindes
- Eine Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen
- Vorbereitung auf die Vor- oder Abschlussprüfung
- Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- und Weiterbildung
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
ACHTUNG: Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise oder Leistungsscheine erworben werden!
Ausnahmen:
- Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Auch für ein Urlaubssemester ist der Semesterbeitrag zu entrichten!