Bewerbungsfristen
• Welche Bewerbungsfristen gelten für den zulassungsfreien/zulassungsbeschränkten Studiengang?
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. Januar und für das Wintersemester am 15. Juli eines jeden Jahres.
Für zulassungsfreie Studiengänge ist eine Bewerbung bis zum 31. März für das Sommersemester und bis zum 30. September für das Wintersemester möglich (dies gilt nicht für Studiengangwechsler und auch nicht für die Masterstudiengänge!).
• Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. (Wann) kann ich mich wieder bewerben?
Sie können sich zu jedem Semester erneut bewerben!
• Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Kann ich mich noch für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben?
Sie können von Anfang an einen Haupt- und einen Hilfsantrag stellen. Sollten Sie in dem Studiengang des Hauptantrages keine Zulassung erhalten, wird der Hilfsantrag (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nur bei einem Nachrückverfahren) berücksichtigt.
Voraussetzungen bei zulassungsfreien Studiengängen
• Muss ich zuvor ein Praktikum absolvieren?
In den Bachelorstudiengängen ist kein studienbezogenes Praktikum vor Beginn des Studiums erforderlich.
• Wenn ich mit einem zulassungsfreien Studiengang beginne, kann ich dann zu einem höheren Fachsemester in einen zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln?
Wenn in dem zulassungsbeschränkten Studiengang Leistungen aus dem zulassungsfreien Studiengang anerkannt werden können, die zu einer Einstufung in ein höheres Fachsemester berechtigen, ist ein Wechsel möglich.
• Mir wurde ein Ablehnungsbescheid in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugesandt. Mein Rangplatz auf der Liste der Wartezeit ist xxx. Warum wurden mir keine Wartesemester angerechnet, obwohl ich doch schon x Jahre fertig bin?
Ab dem Tag der Hochschulzugangsberechtigung, bis zu dem Zeitpunkt Ihres Bewerbungeinganges wird Ihnen je Halbjahr ein Wartesemester angerechnet. Haben Sie jedoch Vorstudienzeiten, sind diese wartezeitmindernd.
• Ich komme nicht aus Rheinland-Pfalz und muss noch das halbjährige Praktikum als Zulassungsvoraussetzung ableisten. Werden mir Praktika aus meiner Zeit während der Erlangung der Fachhochschulreife anerkannt?
In Rheinland-Pfalz muss das halbjährige Praktikum im Anschluss an den Schulbesuch absolviert werden, um die Fachhochschulreife zu erlangen.
Unvollständige Bewerberunterlagen
• Mir wurde ein Ablehnungsbescheid zugesandt, weil Unterlagen fehlen würden. Ich wurde aber nicht aufgefordert diese einzureichen. Was mache ich jetzt?
Sie unterschreiben mit dem Antrag auf Zulassung, dass Sie in Kenntnis darüber sind, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden können. Gegen Ende der Bewerbungsfristen ist es uns auch aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich Unterlagen anzufordern.
Eine Nachreichung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nach dem 15. Januar bzw. nach dem 15. Juli nicht mehr möglich. Sie können sich dann erst wieder im nächsten Semester mit vollständigen Unterlagen bewerben.
• Sind meine Bewerbungsunterlagen/Nachreichungen bei Ihnen eingegangen? Ich habe bislang keine Nachricht erhalten?
Es werden keine Eingangsbestätigungen versandt. Sollten Sie eine Bestätigung wünschen, erbitten wir mit der Bewerbung eine frankierte und adressierte Postkarte, die wir Ihnen mit einem Eingangsstempel versehen zurücksenden.Wir bitten von Nachfragen abzusehen. Den Bewerberstatus können Sie hier einsehen.
Fristen für Zu-/Ablehnungsbescheide
• Ich habe noch keinen Zulassungs- (Ablehnungs-) bescheid bekommen, könnten Sie nachsehen, ob ich zugelassen bin?
Die Bescheide werden für das Sommersemester im Laufe des Februars und für das Wintersemester im Laufe des Augustes versandt. Wir bitten um Ihre Geduld und von Nachfragen abzusehen.
Infos zum Ablehnungsbescheid
• Mir wurde ein Ablehnungsbescheid in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugesandt. Mein Rang ist xxx. Wie sind die Chancen im Nachrückverfahren einen Platz zu bekommen?
Zu dieser Frage können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen, da bei einem Nachrückverfahren noch die Hilfsanträge mit berücksichtigt werden. Zudem weiß man erst nach Ablauf der Einschreibefrist, ob es überhaupt noch ein Nachrückverfahren geben wird.
Infos zum Zulassungsbescheid / der Einschreibung
• Ich habe noch keine Krankenkassenbescheinigung für die Einschreibung erhalten. Kann ich diese auch noch nach der Einschreibefrist einreichen?
Die Krankenkassenbescheinigung ist eine einschreibebegründende Unterlage und muss bis zum Ende der Frist im Original vorliegen. Nach Ablauf der Einschreibefrist für zulassungbeschränkte Studiengänge ist eine Nachreichung der Krankenkassenbescheinigung nicht mehr möglich.
• Meine Krankenkassenbescheinigung wurde vor ein paar Monaten ausgestellt. Kann ich diese bei der jetzigen Einschreibung verwenden?
Die Krankenkassenbescheinigung muss mit aktuellem Datum (nicht älter als 4 Wochen) eingereicht werden.
• Ich habe eine Zulassung erhalten und möchte mich einschreiben, muss ich hierfür schon den Sozialbeitrag überwiesen haben?
Der Semesterbeitrag muss bei der Einschreibung überwiesen sein.
• Ich habe eine Zulassung erhalten, kann jedoch aus bestimmten Gründen die Einschreibefrist nicht wahrnehmen. Kann diese verlängert werden?
Bei zulassungsfreien Studiengängen kann die Einschreibefrist individuell auf Anfrage verlängert werden. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Einschreibung nach der Frist nicht mehr möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
• Ich bin nicht erreichbar wenn der Zulassungsbescheid ergeht, kann ich einen Vertreter schicken/bevollmächtigen?
Mit einer Vollmacht (im Original!) können Sie jemanden bevollmächtigen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen.
Uni-/Hochschul- / Studiengangwechsler
• Ich möchte von einer anderen Hochschule/Universität zur Hochschule Koblenz, Standort Remagen wechseln, was muss ich hierfür berücksichtigen?
Sie fügen neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen eine aktuelle Studienbescheinigung sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit aktueller Leistungsübersicht (Notenspiegel) bei. Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, erbitten wir eine Exmatrikulationsbescheinigung.
• Ich studiere in einem höheren Semester an einer anderen Hochschule/Universität und möchte zur Hochschule Koblenz, Standort Remagen wechseln, welche Scheine/Prüfungen werden mir anerkannt?
Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt.
• Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Aus dieser geht hervor, dass Sie den Prüfungsanspruch noch besitzen.
Infos zur Rückmeldung / Sozialbeitrag
• Ich habe meinen Sozialbeitrag fristgerecht überwiesen und noch immer keine Semesterunterlagen erhalten. Können Sie bitte prüfen, ob dieser eingegangen ist?
Die Studierendenbescheinigungen werden Ihnen seit dem Sommersemester 2012 nicht mehr zugesandt, Sie können diese nun über QIS online selbst ausdrucken.
• Ich möchte die Hochschule wechseln, habe aber von dort noch keine Zulassung erhalten. Muss ich meinen Sozialbeitrag noch überweisen?
Sollten Sie bei Ablehnung der anderen Hochschule/Universität an unserer Hochschule eingeschrieben bleiben wollen, sollten Sie sich fristgerecht durch Überweisung des Sozialbeitrages rückmelden. Sie haben bis Semesterbeginn, sprich bis 28./29. Februar bzw. 31. August eines jeden Jahres, die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages zu stellen. Zu Beginn des Semesters ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
• Ich habe meinen Sozialbeitrag nicht fristgerecht überwiesen. Reicht es wenn ich ihn jetzt noch überweise?
Eine Rückmeldung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich. Sie werden dann von Amts wegen exmatrikuliert.
• Meine Bank hat meinen Überweisungsauftrag nicht richtig durchgeführt, so dass ich den Sozialbeitrag nun selber online überweise. Bekomme ich einen Beitrag zurück, wenn er zweimal bei Ihnen eingegangen ist?
Wenn dies der Fall ist, stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung mit den Belegen bis zum Ende des Sommersemesters bzw. des Wintersemesters. Sie erhalten dann einen Betrag zurück.
• Ich habe meinen Sozialbeitrag noch nicht überwiesen, weil ich gerade meinen Abschluss mache. Muss ich ihn trotzdem überweisen?
Wenn Sie sicher sein können, dass Sie Ihren Abschluss noch im Laufe des Semesters erlangen, müssen Sie den Sozialbeitrag für das nächste Semester nicht zahlen. Wenn es jedoch zeitlich knapp werden könnte, melden Sie sich zunächst zurück und stellen nach Abschluss einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages. (Frist: Ende des Sommer- bzw. Wintersemesters)
• Wenn ich am Anfang des nächsten Semesters meinen Abschluss erlange, muss ich dann trotzdem noch den Sozialbeitrag für das Sommersemester/Wintersemester überweisen?
Ja, Sie müssen sich dann rückmelden. Sie bleiben auch bis zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihren Abschluss erlangt haben eingeschrieben. Wenn Sie dies nicht tun, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen exmatrikuliert und können im folgenden Semester Ihr Studium nicht beenden, da Sie kein Mitglied der Hochschule mehr sind.
• Ich habe die Mitteilung der möglichen Exmatrikulation von Amts wegen (Mahnung) erhalten. Kann ich den Sozialbeitrag noch überweisen?
Sie können den Semesterbeitrag noch bis zu der in dem Schreiben angegebenen Frist überweisen.
• Ich möchte mich exmatrikulieren. Was ist hierzu erforderlich?
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation stellen.
Verschiedenes
• Ich bin umgezogen, kann ich Ihnen die neue Adresse telefonisch mitteilen?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift schriftlich mit. Per Email oder Fax genügt.
• An wen muss ich mich für einen internationalen Studierendenausweis wenden?
Hierzu müssen Sie Sich an das Studierendenwerk, Frau Pfennig (Tel.: 02642/932-295, Email: studierendenwerk@rheinahrcampus.de), wenden.
• Ich suche eine Wohnung (im Studierendenwohnheim), an wen kann ich mich wenden?
Hierzu müssen Sie Sich an das Studierendenwerk, Frau Pfennig (Tel.: 02642/932-295, Email: studierendenwerk@rheinahrcampus.de), wenden.
• Mein Kind/Mann/Frau/Freund/Freundin (etc.) studiert bei Ihnen, können Sie mir Auskunft über den Leistungsstand geben?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir nur dem/der Studierenden selber Auskünfte erteilen. Zudem ist für diese Art von Anfrage das jeweilige Prüfungsamt zuständig.
• Ich brauche Studienbescheinigungen. Können Sie mir diese ausstellen?
Sie können die Studierendenbescheinigungen über QIS online selbst ausdrucken!