Sie interessieren sich für eine Zulassung als Gasthörer?!
Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass – sofern in einem Studiengang freie Plätze vorhanden sind - Personen als Gasthörer zugelassen werden können, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen.
- Der Antrag ist innerhalb der Einschreibefrist zu stellen (bitte für den jeweiligen Studiengang im Studierendenservice nachfragen!).
- Die Zulassung als Gasthörer bedarf der Zustimmung des Dekans des jeweiligen Fachbereiches, in Abstimmung mit dem für die jeweilige Lehrveranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten.
- Die Zulassung erfolgt jeweils für 1 Semester.
- Leistungsnachweise können nicht erworben werden.
- Zugelassene Gasthörer erhalten einen Gasthörerschein, der zum Besuch der darin angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt (dieses wird mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt).
- Die Zulassung als Gasthörer ist gebührenpflichtig (je nach Semesterwochenstundenzahl zwischen Euro 120,- und Euro 250,-).