Exmatrikulation
Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit zum aktuellen oder zu einem zukünftigen Datum gestellt werden. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt eingereicht wurde, d. h. auch alle Entlastungsunterschriften müssen bei Eingang im Studierendenservice vorhanden sein!
ANTRAG zum download
Informationen zur Rückerstattung des Semesterbeitrages
Bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 01. März (Sommersemester) bzw. vor dem 01. September (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
Bei Exmatrikulation nach Ersteinschreibung oder Neueinschreibung bzw. Widerruf der Erst- oder Neueinschreibung vor dem 01. April (Sommersemester) bzw. vor dem 01. Oktober (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation bzw. des Widerrufes der Einschreibung oder aber der Kenntnis des Exmatrikulations- bzw. Widerrufsgrundes zu stellen.