In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem nicht nur auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen, sondern zugleich die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchzusetzen. Ein Kernelement der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses bestand darin, dass für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt wurde.
Die Länder haben den Akkreditierungsrat gegründet. Der wiederum genehmigt so genannte Akkreditierungsagenturen, die jeden neuen Bachelor- und Master Studiengang prüfen: Wissenschaftler, Berufsvertreter und Studierende nehmen den Studiengang gemeinsam unter die Lupe, bevor er das Gütesiegel des Akkreditierungsrats erhält. Doch damit nicht genug. Die Wissenschaftsministerien genehmigen auch noch einmal. Unsere Studiengänge sind akkreditiert. Die Qualität deines Abschlusses am RAC ist also gesichert.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein studentisches Gremium; das bedeutet er setzt sich aus Studentinnen und Studenten zusammen. Der AStA wird durch das Studierendenparlament (StuPa) gewählt.
In den studentischen Gremien haben Studierende die Möglichkeit, selbst zur Entwicklung und Verbesserung der Hochschule und des studentischen Lebens beizutragen.
Der AStA in Remagen ist in verschiedene Referate aufgeteilt:
Jeder, der sich in den studentischen Gremien engagieren möchte, ist herzlich willkommen. Sieh dich doch mal um auf den Seiten des AStA:
http://asta-remagen.de/
Diese Frist wird auch Verfallfrist genannt. So bezeichnet man eine Frist, nach deren Ablauf Ansprüche und Rechte erlöschen. Bezogen auf die Bewerbungsfrist bedeutet die Ausschlussfrist, dass Unterlagen bis zu diesem Termin bei uns am Campus eingegangen sein müssen. Der Poststempel genügt nicht und Ausnahmen sind leider nicht möglich.
In Deutschland wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses das Hochschulsystem auf international vergleichbare Abschlüsse, Bachelor und Master, umgestellt. Diplom- und Magisterabschlüsse wurden in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft. Der größte Unterschied auf den ersten Blick: Es geht schneller. Statt acht Semester bis zum ersten Abschluss studieren zu müssen, kann man den Bachelor bei uns schon nach sechs Semestern erreichen. Er soll eine solide Grundbildung für den Berufsstart vermitteln. Nur wer will, sattelt dann einen Master von weiteren vier Semestern drauf. Man kann auch erst einmal arbeiten und den Master später nachholen, entweder als Vollzeitstudium (Master of Arts; Master of Science) oder berufsbegleitend (Master of Business Administration).
Formal gibt es zwei Unterschiede: Statt Scheine zu sammeln, häufen die Studenten Leistungspunkte, so genannte "Credits" (ECTS) an, und die Veranstaltungen werden zu Modulen gebündelt.
Die Zielvorgabe der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses beträgt, dass Studierenden 40 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden sollen und dies in 45 Wochen das Jahres.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Hauptziele des BAföG ist die Chancengleichheit im Bildungswesen in dem Sinne, allen Studenten ein nebenarbeitsfreies Studium zu ermöglichen. Viele unserer Studenten arbeiten aber dennoch nebenbei, um das Studium und sonstige Kosten zumindest anteilig zu finanzieren.
Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Ehegatten und – in aller Regel – auch Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig“.
Das BAföG-Amt für die FH Koblenz, und damit auch für den RheinAhrCampus, befindet sich in Koblenz. Weitere Informationen zum BAföG und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort findet man u.a. auch einen BAföG-Rechner.
Der Bologna-Prozess ist ein Reformvorhaben zur Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Master-Studiengängen in Deutschland. Das Hauptziel des Bologna-Prozesses besteht darin, international einheitliche Hochschulabschlüsse einzuführen. Mittlerweile haben 40 europäische Staaten das so genannte Bologna-Abkommen unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, bis 2010 das alte Studiensystem zugunsten des zweistufigen Bachelor-Master Systems abzuschaffen.
Entstehen soll der Europäische Hochschulraum, in dem Studierende und HochschulabsolventInnen grenzüberschreitend studieren, forschen und arbeiten können. Benannt wurde das Reformvorhaben nach dem Tagungsort in Italien, an dem 1999 die europäischen Bildungsminister die Weichen für diese Entwicklung stellten.
In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem nicht nur auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen und die Mobilität der Studierenden durch die Einführung eines überall anerkannten Systems von Leistungspunkten, den ECTS-Punkten, zu erleichtern, sondern zugleich die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchzusetzen. Ein Kernelement der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses bestand darin, dass für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt wurde.
Die Einschreibung nennt man auch Immatrikulation und ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem der Bewerber/die Bewerberin als Student an der Hochschule aufgenommen wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat der Hochschule. Nachdem du dich eingeschrieben hast, erhälst du eine Matrikelnummer, unter der du dann bei uns geführt wirst und die du z.B. auf Klausurbögen angeben musst.
Die Einschreibungen finden in der Regel Ende Februar, bzw. Ende August statt. Die Einschreibefristen werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule. Sie erfolgt automatisch zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt. Studenten, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen wollen, beantragen im Studentensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule.
Es kann auch eine Zwangsexmatrikulation stattfinden, z.B. wenn sich Studenten sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet haben, erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind oder eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht wurde.
Fachschaften setzen sich ebenfalls aus Studentinnen und Studenten zusammen. Es gibt sie für jeden Fachbereich. Am RheinAhrCampus sind dies zwei: der Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Fachbereich Mathematik und Technik. Die Fachschaften sind dafür zuständig, die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches zu vertreten und als Ansprechpartner zu dienen. Dabei sitzen die Vertreter der Fachschaften stellvertretend für die Studenten im Fachbereichsrat sowie im Gesamtausschuss der FH und setzen sich für deren Interessen und Anliegen ein. Die Fachschaften helfen auch bei allen Problemen die den Fachbereich betreffen, wie z.B. bei entuellen Problemen mit Dozenten.
Numerus clausus (von lateinisch numerus für „Zahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „geschlossene Anzahl“. An Hochschulen bezeichnet der Numerus Clausus - abgekürzt NC - die „Zulassungsbeschränkungen“, also die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern.
Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt eine Auswahl der Bewerber für die verfügbaren Studienplätze. Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist.
Die NC's werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Semester neu aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Daher kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.
Der Vorteil einer Fachhochschule im Vergleich zur Universität ist unter anderem die starke Praxisorientierung des Studiums. Es werden nicht nur theoretische Inhalte vermittelt, sondern die Studenten lernen auch, dieses Wissen anzuwenden. So stammen die Professoren und Dozenten selbst aus der Praxis und wissen daher wovon sie reden. Zum anderen arbeiten die Studenten bereits während ihres Studiums in praktischen Projekten mit.
Außerdem ist für das Studium eine Praxisphase von mindestens 13 Wochen vorgesehen. Du kannst dich entscheiden, ob du diese lieber in einem Unternehmen im Inland verbringst oder ob du lieber ins Ausland gehen und dort in einem Unternehmen arbeiten oder an einer Hochschule studieren möchtest. Du kannst natürlich auch verschiedene Elemente miteinander kombinieren. In einem weiteren Studienabschnitt kannst du zwischen einer zusätzlichen Praxisphase oder einem Vorlesungsangebot der Hochschule wählen.
Der Student muss sich für jedes Semester, das er an der Hochschule absolvieren will, ordnungs- und fristgemäß zurückmelden. In Remagen geschieht dies durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.
Ein Semester (lat.: semestris‚ sechsmonatig, halbjährig) ist die Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Hochschulen. Das Bachelorstudium dauert planmäßig 6 Semester, also 3 Jahre. Das aufbauende Masterstudium dauert 4 Semester, also 2 Jahre. Die Anwesenheitszeit der Studenten während eines Semesters dauert durchschnittlich etwa 16 Wochen. In dieser Zeitspanne hören sie Vorlesungen und schreiben Prüfungen. Anschließend haben die Studenten etwa 2 Monate Semesterferien.
Eine Studiengebühr ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig an eine Hochschule entrichten, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Beiträge, die nicht in allen Bundesländern zu zahlen sind, sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die der Hochschule entstehen. Der Semesterbeitrag (oft auch Sozialbeitrag genannt) ist ein Beitrag, den Studenten ebenfalls regelmäßig entrichten müssen und der für die Studierendenschaft (z.B. AStA) oder das Studentenwerk gedacht ist.
Einen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten gibt es daher in Deutschland nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge, die an jeder Hochschule erhoben werden. Der Beitrag liegt in Remagen derzeit bei etwa 190 Euro pro Semester (also pro Halbjahr). Der Vorteil für die Studenten in Remagen: Sie erhalten im Gegenzug ein günstiges Mittagessen in der Mensa und können öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Hochschulstandort und den Städten Koblenz, Bonn und Köln kostenfrei nutzen. Der Studentenausweis in Form einer Kreditkarte dient den Studenten dabei als Zahlungsmittel und Semesterticket.
Studiengebühren sind von den Semesterbeiträgen klar zu trennen und werden in einigen Bundesländern zusätzlich erhoben. Sie werden nicht an die Studierendenwerke, sondern direkt an die Hochschule gezahlt. In den meisten Bundesländern betragen die Studiengebühren etwa 500 Euro pro Semester. Nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz werden an unserer Hochschule jedoch keine Studiengebühren erhoben. So kannst du dich ohne finanzielle Sorgen ganz auf dein Studium konzentrieren.
Der Studierendenausweis in Remagen hat die Form einer Kreditkarte und erfüllt die vielfältigsten Funktionen:
- Lichtbildausweis
- bargeldloses Zahlungsmittel innerhalb der Hochschule (z.B. in der Mensa)
- Bibliotheksausweis
- Semesterticket (für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
Die bargeldlose Zahlung verkürzt außerdem Wartezeiten in der Mensa. Die Studierenden haben so einen einzigen Ausweis in der Tasche und müssen nicht verschiedene Karten mit sich schleppen.
Du möchtest dich über die Finanzierungsmöglichkeiten deines Studiums informieren? Du suchst aktuelle Wohnungsangebote? Du brauchst Beratung in Rechtsfragen? Dir geht es vielleicht gerade nicht so gut oder bist in einer schwierigen Situation und möchtest mit einer neutralen Person der psycho-sozialen Beratung darüber sprechen? Beim Studierendenwerk Koblenz kannst du zahlreiche kostenlose Beratungsangebote nutzen. Das Studierendenwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Studierenden wirtschaftlich und sozial zu betreuen sowie gesundheitlich und kulturell zu fördern. Schwangere und studierende Eltern können sich beraten lassen, wie sie Studium und Kind in Einklang bringen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können individuelle Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Das Studierendenwerk erhält einen Teil des Semesterbeitrags und finanziert damit auch das Mensa-Angebot.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste Aufsichts- und Beschlussgremium der studentischen Selbstverwaltung. Es entscheidet laut Hochschulgesetz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Das StuPa des RheinAhrCampus versteht sich somit als Organ aller Studierenden und fasst Beschlüsse in deren Interesse. Das StuPa setzt sich aus 10 Studierenden zusammen, die einmal pro Jahr von der Studierendenschaft als ihre Vertreter ausgewählt werden und wird nach außen vertreten von seinem Präsidenten und dessen Stellvertreter.
Die Zulassungsbescheide werden in der Regel Mitte Februar, bzw. Mitte August versandt. Den Zulassungsbescheid erhalten alle Bewerber, die im Zulassungsverfahren einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Im Zulassungbescheid werden auch die Einschreibefristen mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Bewerber, die im Nachrückverfahren berücksichtigt werden, müssen sich daher etwas gedulden.