Der nachfolgende Link verweist auf die Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Die Bebauungspläne der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg in digitalisierter Form finden Sie hier
Dazu gibt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach nachfolgende Erklärung/Erläuterung:
Dargestellt werden sogenannte Altpläne älteren Datums ohne Kartenbild, sowie Haupt- und änderungspläne mit eingescannten Karten und Dokumenten. Bebauungspläne, die noch im Verfahren sind, werden von unserem System nicht erfasst. Hier empfehlen wir, den direkten Kontakt zum Bauamt der jeweiligen Verbandsgemeinde.
Trotz des Bestrebens möglichst aktuell zu sein und vollständige Daten zu liefern, müssen wir jede Verantwortung für den Inhalt unseres Bebauungsplankatasters ablehnen. Durch Klicken auf den Kartenteil rufen sie unser Bebauungsplankataster auf und können sich über das kommunale (örtliche) Baurecht informieren.
Sie können über das Suchfenster im oberen Bereich den Gemeindenamen direkt eingeben und bekommen im Kartenbild die zu der Gemeinde vorliegenden Pläne angezeigt. Zu den einzelnen Bebauungsplänen können Sie durch Anklicken des Info-Button weitere Detailinformationen, wie zum Beispiel Textliche Anforderungen und Rechtliche Grundlagen anfordern. Diese werden Ihnen in einer eigenen Ergebnisspalte angezeigt.
Allgemeines zum Bebauungsplan
Die Bebauungspläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (§ 2 BauGB). Das Verfahren ist im Baugesetzbuch geregelt. Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch ist zweifellos der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung einer Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dies schließt alle privaten und öffentlichen Grundstücke ein. Bauleitplanung gliedert sich in eine "vorbereitende Bauleitplanung" (Flächennutzungsplan) und eine "verbindliche Bauleitplanung" (Bebauungsplan). Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten, dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Das Baugesetzbuch nennt einen Katalog von "Belangen", die dabei zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 6 BauGB).
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