Luftaufsicht
Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt ist Aufgabe der Luftfahrtbehörde. Die Mitarbeiter der Fachgruppe Luftverkehr überwachen im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze sowie den dortigen Verkehr.
Auch verfügt das Land Rheinland-Pfalz über örtliche Luftaufsichtstellen an den Flugplätzen Trier-Föhren, Koblenz-Winningen, Frankfurt-Hahn, Mainz-Finthen, Worms, Speyer, Pirmasens und Zweibrücken.
Kontakt
Überörtliche Luftaufsicht
matthias.podworny(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1645
Örtliche Luftaufsicht Flughafen Frankfurt Hahn
luftaufsicht(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1670
Örtliche Luftaufsicht Sonderlandeplatz Zweibrücken
jan.mueller(at)lbm.rlp.de
Tel.: 06543/8780-1648
Tel.: 06332/99 98 94 59