Seilbahnen
Für Seilbahnen, die dem Personenverkehr oder dem öffentlichen Güterverkehr dienen, ist der LBM Anhörungs-, Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Der LBM ist Mitglied im Seilbahnausschuss der Länder.
Die Aufgaben werden zentral in Koblenz wahrgenommen.
Kontakt
Seilbahnrecht
Jürgen Zenz
juergen.zenz(at)lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1684