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Wenn Sie während Ihres Beschäftigungsverhältnisses als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft der Hochschule Koblenz eine Dienstreise durchführen möchten, so ist eine Dienstreisegenehmigung mindestens drei Wochen vor Reisebeginn bei der vorgesetzten Person befürworten zu lassen sowie bei der zuständigen Stelle vorzulegen und die Genehmigung einzuholen.
Bitte überzeugen Sie sich vor dem Antritt der Reise davon, dass die Genehmigung schriftlich erteilt ist, auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz während der Reise.
Abrechnung von Dienstreisen
Reisekosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Dienstreise im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft der Hochschule Koblenz entstanden sind, können Ihnen auf Antrag und nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes (LRKG) erstattet werden.
Zur Beantragung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
- Antrag auf Reisekostenvergütung für eine Dienstreise als ausfüllbares PDF
Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bei der Reisekostenstelle einreichen (eigene Unterschrift, Unterschrift sachlich richtig (vorgesetzte Person), Dienstreisegenehmigung, Einladung/Veranstaltungsprogramm, Übernachtungsnachweise, Nachweise über Zahlungen von Teilnahmegebühren, die Ihrerseits für diese Dienstreise getätigt wurden, sowie Angaben über von Amts wegen bereitgestellter Mahlzeiten).
Nachweise (Quittungen, Rechnungen, Fahrkarten, etc.) sind im Original und chronologisch auf eine DIN A4 Seite aufgeklebt beizufügen.