Dienstreisen (als Exkursionsbegleitung)
Wenn Sie während Ihrer Funktion als lehrbeauftragte Person der Hochschule Koblenz eine Exkursion durchführen möchten, so ist eine Dienstreisegenehmigung mindestens drei Wochen vor Reisebeginn bei der Dekanin / dem Dekan befürworten zu lassen sowie bei der zuständigen Stelle vorzulegen und die Genehmigung einzuholen.
Bitte überzeugen Sie sich vor dem Antritt der Reise davon, dass die Genehmigung schriftlich erteilt ist, auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz während der Reise.
Abrechnung von Dienstreisen (als Exkursionsbegleitung)
Reisekosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer Exkursion als lehrbeauftragte Person der Hochschule Koblenz entstanden sind, können Ihnen auf Antrag und nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes (LRKG) erstattet werden.
Die Studierenden selbst fallen nicht unter die Reisekostenregelungen. Somit sind deren Kosten für Exkursionen über die Finanzbuchhaltung abzurechnen.
Zur Beantragung steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
- Antrag auf Reisekostenvergütung im Rahmen einer Exkursionsbegleitung als ausfüllbares PDF
Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bei der Reisekostenstelle einreichen (eigene Unterschrift, Unterschrift sachlich richtig (Dekanin/Dekan), Dienstreisegenehmigung, Einladung/Veranstaltungsprogramm, Übernachtungsnachweise, Nachweise über Zahlungen von Teilnahmegebühren, die Ihrerseits für diese Dienstreise im Rahmen einer Exkursionsbegleitung getätigt wurden, sowie Angaben über von Amts wegen bereitgestellter Mahlzeiten)
Nachweise (Quittungen, Rechnungen, Fahrkarten, etc.) sind im Original und chronologisch auf eine DIN A4 Seite aufgeklebt beizufügen.