Mitarbeitermobilität
Mobilität von Personal zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Tage und höchstens zwei
Monate dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Freigabe der Fördermaßnahme durch das Internaional Office nach Verfügbarkeit der Mittel
- s. auch Leitfaden
- genehmigter Dienstreiseantrag
Eine Erstattung der Kosten erfolgt an der Hochschule Koblenz nach dem Landesreisekostengesetz
Je nach vorhandenen Mitteln kann die Förderdauer kürzer sein als die Aufenthaltsdauer. Dies wird Ihnen in bei der Abfrage der Kostenübernahme mitgeteilt.
Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Personal.