Mindestlohn-Information
Liebe Zustellerinnen und Zusteller,
seit 2015 gilt für Beschäftigungsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn.
Wir bei LINUS WITTICH sind uns sehr bewusst, dass Ihre Arbeit in der Zustellung ein ganz wichtiger Bestandteil ist, ohne den wir unsere Gesamt-Aufgabe bei der Herausgabe unserer Amts- und Mitteilungsblätter nicht erfüllen können. Für Ihre Hilfe und Unterstützung und auch für Ihr Bewusstsein, dass Ihre Leistung für uns und die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig ist, danken wir Ihnen. Wir stehen mit unserem guten Namen dafür ein, dass die Anforderungen des Mindestlohngesetzes entsprechend umgesetzt werden.
Sollten Sie Fragen zum Thema Mindestlohn haben, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie an Ihren zuständigen Arbeitgeber-LW-Standort an oder schreiben Sie uns per Post oder über das Kontaktformular.
Auf ein weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!
Ihre Vertriebsteams
der LINUS WITTICH Medien Gruppe