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Wohn-Pflege-Gemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
Die allermeisten Menschen wollen auch bei Pflegebedürftigkeit im gewohnten Umfeld bleiben. Deshalb werden mehr ortsnahe Alternativen zwischen häuslicher und stationärer Pflege benötigt. Das Land fördert insbesondere Wohn-Pflege-Gemeinschaften als alternative Wohnangebote im Alter. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben jeweils ein eigenes Zimmer, in das sie oder er sich zurückziehen kann. Die Gemeinschaftsräume stehen allen zur Verfügung und in der Küche wird gemeinsam gekocht, wenn nötig mit professioneller Begleitung. Die Bewohnerinnen und Bewohner beauftragten Dienstleister ihrer Wahl mit Unterstützungs- und Pflegeleistungen. Angehörige, Freunde, Nachbarn können diese Leistungen ergänzen.
Wohn-Pflege-Gemeinschaften lassen sich unterscheiden in selbstorganisierte Wohngemeinschaften und ambulant betreute Wohngruppen. Sie unterscheiden sich im Grad der Eigenständigkeit; deshalb gibt es jeweils unterschiedliche rechtliche Regelungen.
Selbstorganisierte Wohngemeinschaften
In der Regel schließen sich hier mehrere Bürgerinnen und Bürger zusammen, um gemeinsam zu wohnen und ihren Betreuungsbedarf gemeinsam zu organisieren, zum Beispiel als Auftraggebergemeinschaft, Interessengemeinschaft oder als Verein, oft gemeinsam mit Angehörigen.. Alle Entscheidungen, die das Zusammenwohnen und den Lebensalltag betreffen, fällen die Bewohner gemeinsam.
Die Rahmenbedingungen für selbstorganisierte Wohngemeinschaften schafft das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Rheinland-Pfalz. Demnach unterliegen selbstorganisierte Wohnformen keiner Aufsicht sondern entsprechen privater Häuslichkeit, wenn sie die im Landesgesetz genannten Voraussetzungen der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Leistungen erfüllen und bestimmte Größen nicht überschreiten. Das heißt, die Wohngemeinschaft stimmt ihr Zusammenleben individuell auf ihre persönlichen Bedürfnisse ab und genießt dabei maximale Freiheit.
Ambulant betreute Wohngruppen
Ambulant betreute Wohngruppen, in denen ältere Menschen mit Pflege- und/oder Unterstützungsbedarf zusammenleben, werden im Gegensatz zu selbstorganisierten Wohngemeinschaften in der Regel von ambulanten Pflegediensten, Wohnungsgesellschaften und anderen Leistungserbringern gegründet. In solchen eigenständig betreuten Wohngruppen mit bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern können Pflege-, Teilhabe- und andere Unterstützungsleistungen und Verpflegung von unterschiedlichen Anbietern individuell gewählt werden.
Lediglich die Gesamtversorgung wird bei dieser Wohnform von einem der Anbieter oder vom Vermieter organisiert. Diese Wohngruppen werden wie privater Wohnraum gewertet, wenn sie nach dem Landesgesetz alle dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen, die auch an selbstorganisierte Wohngemeinschaften gestellt werden. In diesem Fall unterliegen sie nur bei Beschwerden der staatlichen Prüfung.
Beispiele für Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Rheinland-Pfalz
- Selbstorganisierte Wohngemeinschaft „Marjanns Haus“ in Merkelbach
- Wohn-Pflege-Gemeinschaft Marienrachdorf (Westerwald)
- Dorfgemeinschaft und „Senioren-WG“ in Külz (Hunsrück)
- Wohn-Pflege-Gemeinschaft des Activ für Senioren e.V. Mainz
- Weitere Beispiele
Weiterentwicklung der Angebote im Land
Das Land fördert den Aufbau von Wohn-Pflege-Gemeinschaften durch kostenlose Beratung, gesetzliche Regelungen und Fördermöglichkeiten.
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen (Bereich Wohn-Pflege) bietet niedrigschwellige Beratung für Initiatoren und Bewohner zu allen Fragen der Organisation. Mit dem Projekt "WohnPunkt RLP" werden gezielt Ortsgemeinden und kleine Kleinstädte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Umsetzung innovativer Projekte des Wohnens mit Teilhabe, wie beispielsweise der Errichtung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft, unterstützt.
Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) unterstützt Initiatoren dabei, tragfähige Konzepte zu entwickeln.
Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) regelt den Rechtsrahmen für Wohn-Pflege-Gemeinschaften entsprechend der Zielsetzungen: Größtmögliche Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, Kontrollen und Auflagen nach Grad der Abhängigkeit.
Mehrere Förderinstrumente des Landes sind für Wohn-Pflege-Gemeinschaften geeignet. Besonders darauf zugeschnitten ist das Programm „Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften“ mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüsse im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung. Nähere Informationen dazu erteilt die Wohnberatung der Investitions- und Strukturbank (ISB).