Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchenbekämpfung in Rheinland-Pfalz: dies bedeutet auch, die Gesundheit der Tiere zu fördern. Somit stehen Prophylaxe, also Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsregeln, sowie Beobachtung des Gesundheitszustandes (so genanntes Monitoring) im Vordergrund. Wenn jedoch seuchenhafte Tierkrankheiten auftreten, agiert die staatliche Tierseuchenbekämpfung mit Maßnahmen zu Eindämmung und Tilgung der Seuche. Alle Halter von landwirtschaftlichen Tieren, aber auch Pferdehalter und Imker sind in Deutschland verpflichtet, die Tierhaltung beim Veterinäramt bekannt zu machen, sprich anzuzeigen. Nur so kann eine effektive Seuchenbekämpfung im Ernstfall greifen.
Die staatliche Tierseuchenbekämpfung basiert auf einer Fülle von Rechtsvorschriften. In Rheinland-Pfalz sind für die Durchsetzung der Bekämpfung von Tierseuchen die Kreisverwaltungen zuständig. Die Dienstbezirke der Kreisverwaltungen erstrecken sich auch auf die Gebiete der kreisfreien Städte. Der Ausbruch oder der Verdacht eines Ausbruchs einer Tierseuche ist somit im Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung anzuzeigen. Eine besondere Stellung nehmen Tierseuchen ein, die auf den Menschen übertragbar sind, so genannte Zoonosen.
Die Maßnahmen der Kreisverwaltungen werden durch die Landesbehörden (Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und Landesuntersuchungsamt) koordiniert. Diese Behörden haben die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen und setzen zudem das notwendige Vorgehen im Seuchenfall durch Erlasse oder Verordnungen rechtlich um.
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist für die Zahlung von Entschädigungsleistungen für im Seuchenfall getötete oder verendete Tiere zuständig. Darüber hinaus kann die Tierseuchenkasse für Tierverluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, Beihilfen gewähren. Maßnahmen, die tierseuchenrechtlich vorgeschrieben sind oder planmäßig zur Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten sowie der Erhaltung der Tiergesundheit dienen, soll sie finanziell unterstützen.
Wer Tiere hält, sollte sich informieren, ob er zur Beitragszahlung an die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz verpflichtet ist. Derzeit werden für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen Beiträge erhoben. Die Höhe der Beitragsleistungen ist zum Teil abhängig von der Bestandsgröße. Nur wer Beiträge zahlt, hat im Bedarfsfall Anspruch auf Entschädigungen, Beihilfen oder Unterstützungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse: www.tsk-rlp.de
Für die Abholung, Sammlung und Bearbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten, die in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallen, ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest zuständig.
Informationen zum Umgang mit toten Haustieren erhalten Sie beim Veterinäramt Ihrer Kreisverwaltung.
Einige anzeigepflichtige Tierseuchen haben einen besonders bedrohlichen Charakter. Sie breiten sich sehr schnell aus oder führen in vielen Fällen zum Tod der Tiere. Beispielhaft genannt seien hier die Maul- und Klauenseuche und die Afrikanische Schweinepest. Bei einem Ausbruch dieser Seuchen kann es rasch zu einem flächenhaften Seuchengeschehen, einem Tierseuchenkrisenfall, kommen.
Um für einen derartigen Fall gerüstet zu sein, trifft das Land Rheinland-Pfalz schon prophylaktisch diverse Vorkehrungen. In regelmäßigen Abständen werden die – auch von EU-Vorschriften geforderten – Tierseuchenkrisenübungen durchgeführt. Die hierbei zur Anwendung kommende Struktur orientiert sich an denen des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr. Das Land Rheinland-Pfalz ist für den Krisenfall in sechs räumliche Verbünde aus Kreisverwaltungen aufgeteilt, welche die Bekämpfung eines flächenhaften Seuchengeschehens für diesen Bereich zentral organisieren können. Die übergeordnete Koordination der Arbeiten im Krisenfall obliegt dem Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, an dem auch das Landesuntersuchungsamt beteiligt ist. Durch die Einhaltung dieser Strukturen wird eine schnelle und effiziente Bekämpfung wirtschaftlich besonders bedrohlicher Tierseuchen erleichtert.
Wenn ein Tier erkrankt, wird generell unterschieden zwischen anzeigepflichtigen Tierseuchen, meldepflichtigen Tierkrankheiten und sonstigen Tierkrankheiten.
Anzeigepflichtig ist eine Seuche dann, wenn sie Gesundheitsgefahren für den Menschen oder für Haus- und Wildtiere birgt oder ein volkswirtschaftliches Risiko darstellt. Mit der Anzeigepflicht sollen Seuchenausbrüche sehr früh erkannt und getilgt werden. Dabei ist bereits der Seuchenverdacht und nicht erst die amtliche Feststellung der Seuche anzeigepflichtig. Zur Anzeige verpflichtet ist z. B. der Tierbesitzer, dessen Vertreter, der Schafhirte, Jäger oder Tierärzte. Die Meldung der Seuche hat unverzüglich an das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung zu erfolgen. Welche Tierseuchen anzeigepflichtig sind, ist der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen zu entnehmen. Einige Beispiele sind auch im Folgenden aufgeführt.
Die meldepflichtigen Tierkrankheiten sind in der Anlage zur Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten abschließend aufgezählt. In der Regel werden die meldepflichtigen Tierkrankheiten nicht staatlich bekämpft. Ihr Auftreten wird statistisch erfasst, um bei Bedarf Maßnahmen ergreifen zu können. Die Meldung einer solchen Krankheit an das Veterinäramt ist die Pflicht von öffentlichen und privaten Laboren sowie von Tierärzten.
Weitere Informationen zu meldepflichtigen Tierkrankheiten finden Sie zum Beispiel auf der Homepage des
- Friedrich-Loeffler-Institutes: www.fli.de
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.de
Zur Verbreitung:
- Tierseucheninformationssystem: www.tsis.fli.de