Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, durch ein anderes Virus als bei der Klassischen Schweinepest. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver, Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Blaufärbungen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch plötzliche Todesfälle.
Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine.
Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Afrika begrenzt. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen.
Nur in Tschechien konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden; in den anderen Ländern nicht. Mit den Seuchengeschehen in Belgien und Polen rückt die ASP weiter an Deutschland heran. Anfang September 2020 wurde der erste Fall der ASP in Deutschland bekannt. In Brandenburg fand man einen infizierten Kadaver.
Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest liefert die Website des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI): www.fli.de
Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht. Diese können aber als Überträger, sog. Vektoren fungieren. Ein besonders großes Risiko stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Seuche auch durch infizierte Speiseabfälle, welche z.B. an Raststätten für Wildtiere zugänglich sind, verbreitet werden kann. Im ungünstigen Fall reicht bereits ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot aus, um das Virus auf Wild- und Hausschweine zu übertragen. Sie können also aktiv zu einer Eindämmung der Seuche beitragen, indem Sie Reste von Lebensmitteln nur in verschlossene Abfallbehältnisse entsorgen. Am Sichersten ist es, erst gar keine Lebensmittel, die Teile von Haus- oder Wildschwein enthalten, aus den betroffenen Ländern - wie zum Beispiel Belgien, Polen, Ungarn oder Rumänien - nach Deutschland einzuführen.
Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Belgien ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, das Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und entsprechende Proben (u. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) zu nehmen und im Landesuntersuchungsamt auf Klassische wie Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen. Informationen erteilt das zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung. Jagdtrophäen dürfen aus den betroffenen Regionen in Belgien, aber auch dem Baltikum, Polen, der Tschechischen Republik sowie von den EU-Grenzen von Weißrussland nur nach entsprechender Behandlung mitgebracht werden. Die Mitnahme von (Wild-)Schweinefleisch ist verboten. Gegenstände mit Kontakt zu Wildschweinen, wie beispielsweise Schuhe, Kleidung und Messer müssen ordentlich gereinigt und desinfiziert werden. Ein getrockneter Blutstropfen kann ausreichen, um die hiesige Schwarzwildpopulation mit ASP zu infizieren.
Weitere Informationen in Form von Fragen und Antworten für Jäger finden sie hier.
Wie bei der Klassischen Schweinepest ist die Tierseuche durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet.
Daher sind vor allem Schweinehalter, die gleichzeitig auch Jäger sind, zur allergrößten Vorsicht aufgerufen. Sie müssen sich der Gefahr der möglichen Übertragung des Erregers durch Jagden, Jagdreisen sowie der Mitnahme von Trophäen aus infizierten Gebieten im Klaren sein.
Eine Verfütterung von Speiseresten oder Küchenabfällen an Schweine ist verboten.
Bei einem rasanten Krankheitsverlauf bzw. beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch klassische bzw. afrikanische Schweinepest vom Tierarzt zu nehmen und an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz zu schicken.
Parallel ist das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung zu informieren.
Was ist die Afrikanische Schweinepest? Woher kommt sie und wie verbreitet sie sich? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.