Landesgesetze und Landesverordnungen
Im Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) ist festgelegt, dass Sie ein Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen haben.
Eine Zusammenstellung der Rechtsnormen des Umweltrechts ist jedoch insoweit problematisch als dieses Rechtsgebiet sehr weit gefasst ist. Man versteht darunter die Summe aller Vorschriften, die den Schutz der natürlichen Umwelt und den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Diese schützende Intention liegt vielen Rechtsnormen zugrunde, zudem findet man umweltrechtliche Aspekte auch in Rechtsbereichen, die einen völlig anderen Sachbezug haben (bspw. das Landestraßengesetz, baurechtliche Vorschriften, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz).
Für Sie haben wir nachfolgend die Rechtsnormen zusammengestellt, die aus unserer Sicht primär den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Ökosysteme bezwecken und auch nicht den bereichsspezifischen Rubriken unseres Ministeriums "Energie und Strahlenschutz", "Ernährung", "Klima- und Ressourcenschutz", "Naturschutz", "Ökolandbau", "Tiere und Tierwohl", "Umweltschutz", "Gesundheitlicher Umweltschutz", „Wald" sowie „Wasser" zuzuordnen sind. Informationen hierzu finden sie unter den entsprechenden Links auf unserer Homepage unter "Themen".
Wir verlinken alle Rechtsvorschriften zum Landesrecht Rheinland-Pfalz (www.landesrecht.rlp.de)
Die Daten können für den privaten Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden.
Weitere Hinweise erhalten Sie bei bei Landesrecht online hier...