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Kreisverwaltung Ahrweiler - Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Worum geht es?

Seit dem 1.1.2011 können Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Wer kann Leistungen bekommen?

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die eine der folgenden Leistungen gewährt wird:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV")
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es?

Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen enthalten:

  • Mittagessen

    für Kinder, die Schulen, Kitas oder Horte besuchen und dort regelmäßig an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen.

    Die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen werden übernommen. Von den Eltern ist ein Eigenanteil in Höhe von 1 Euro pro Mittagessen selbst zu tragen.

  • Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kitas

    Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten werden übernommen. Nicht übernommen werden Nebenkosten wie z. B. Taschengeld. Zuschüsse und Spenden Anderer, z. B. von Fördervereinen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

  • Schülerbeförderung

    Die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, soweit sie nicht bereits im Regelsatz enthalten sind oder Dritte die Kosten tragen (z. B. der Kreis im Rahmen der Schülerbeförderung).

  • Lernförderung

    Die angemessenen Kosten für eine ergänzende außerschulische Lernförderung werden übernommen, wenn es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt und beispielsweise die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist. Dies muss von der Schule bestätigt werden.

  • Schulbedarf

    Für Schulkinder wird zweimal im Jahr ein pauschaler Zuschuss für notwendige Schulmaterialien gewährt (wie z. B. Taschenrechner, Schulranzen, Stifte usw.). Hierfür gibt es zu Beginn des 1. Schulhalbjahres 70 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres noch einmal 30 Euro. Kinder und Jugendliche, für die Leistungen nach dem SGB II, dem oder SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden, erhalten diesen Zuschuss automatisch. Alle anderen müssen ihn beantragen (siehe unten).

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikkurse, Teilnahme an Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen können bis zu 10 Euro monatlich gewährt werden. Die Förderung erhalten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht als Bedarf anerkannt werden Aufwendungen, die überwiegend der Unterhaltung dienen (z. B. Kinobesuch, Ausflüge in Freizeitparks), Ausrüstungsgegenstände (z. B. Turnschuhe), Fahrtkosten zu den Freizeitaktivitäten und Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien.

Wie kann man die Leistungen erhalten?

Leistungen werden nur auf Antrag gewährt (Ausnahme: Schulbedarf für Kinder im Bezug von SGB II oder SGB XII Leistungen). Zuständig ist die Kreisverwaltung Ahrweiler, Sozialabteilung, Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler. Anträge können aber auch bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und beim Jobcenter abgegeben werden.

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

Sofern Sie noch Fragen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können Sie sich an folgende Sachbearbeiter wenden:


Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de


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