Am 01.01.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG in Kraft getreten.
Diese Gesetz löst ab diesem Zeitpunkt das Erziehungsgeld ab. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern - soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - für ein ab 1. Januar 2007 geborenes Kind (Stichtagsregelung!).
Formulare
Die Antragstellung des Elterngeldes muss schriftlich erfolgen. Hierfür werden Ihnen die Antragsvordrucke von den Krankenhäusern und Kliniken mit Geburtsabteilung, sowie von der hiesigen Dienststelle, zur Verfügung gestellt.
Sie können den Antrag auf Elterngeld sowie die erforderlichen Anlagen zum Antrag auch als PDF downloaden.
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Internetadresse lautet: Familien-Wegweiser (BMFSFJ).
Antragsabgabe und Fristen:
Sie können Ihren Antrag persönlich zu unseren Besuchszeiten abgeben oder per Post senden. Bitte beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, gewährt werden kann.