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Kreisverwaltung Ahrweiler - Service-Briefkasten

Service-Briefkasten

Ein neues Angebot Ihrer Zulassungsstelle und für Jagdscheininhaber

Der Gang zur Zulassungsstelle oder die Verlängerung von Jagdscheinen sind immer mit Bearbeitungs- und Wartezeiten verbunden, besonders wenn der Besucherandrang groß ist. Um Ihnen diesen Zeitaufwand weitgehend zu ersparen, bietet Ihnen die Kreisverwaltung ab sofort einen neuen Service ohne zusätzliche Kosten an.

Jeder Bürger, der bis 7.30 Uhr morgens seinen Antrag mit vollständigen Unterlagen in den Nachtbriefkasten der Zulassungsstelle wirft, kann die fertigen Unterlagen am gleichen Tag ab 10.00 Uhr an der Ausgabe (Jagdscheininhaber im Büro 28 neben der Zulassungsstelle) abholen. Lange Wartezeiten gehören für ihn der Vergangenheit an. Auf Wunsch wird sogar der Gang zu den Schilderstellen abgenommen. Ein Wunschkennzeichen kann vorab telefonisch reserviert werden.

Der neue Service gilt natürlich auch für die Kraftfahrzeughändler. Auch hier können die Unterlagen ab 10.00 Uhr abgeholt werden, wenn bis zu 4 Anträge eingeworfen werden. Sind es mehr, dann ruft die Zulassungsstelle an, sobald alle bearbeitet sind.

Auch Jäger, die ihren Jagdschein verlängern möchten, können diesen Service in Anspruch nehmen.

Von diesem Service sind lediglich Oldtimerkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, im Ausland erworbene Kraftfahrzeuge, alle mit Verlust oder Diebstahl verbundenen Zulassungsgeschäfte sowie rote Dauerkennzeichen für Gewerbetreibende ausgenommen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen und der Antrag vollständig sind, da ansonsten die Bearbeitung zurückgestellt werden muss.
Wir haben wir für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie leicht überprüfen können, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Wählen Sie in der linken Menüleiste.

Weiterhin stehen Ihnen Mitarbeiter der Zulassungsstelle bei Rückfragen unter der Telefonnummer 02641/975-411 oder 975-300 zur Verfügung.
Jagdscheininhaber können Informationen unter der Telefonnummer 02641/975-271 erhalten.

Sie finden den Nachtbriefkasten links neben der Haupteingangstür der Kreisverwaltung Ahrweiler. Alle nötigen Informationen und Anträge erhalten Sie nicht nur hier im Internet sondern auch bei der Kreisverwaltung und bei allen Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

Namensänderungen, Anschriftenänderungen und zum Teil auch Abmeldungen und Stilllegungen werden auch bei den Einwohnermeldeämtern der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Ahrweiler durchgeführt, jedoch nicht bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft.


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2005-12-29 17:00:00)