Hinweise für Wahlvorstände
Gesetzliche Regeln und Gebote im Wahlraum
- Jede Person hat ungehinderten Zutritt zum Wahlraum.
- Die Wähler/-innen müssen ihre Stimme ungehindert und unbeeinflusst abgeben können.
- Die Ruhe und Ordnung im Wahlraum darf nicht gestört werden.
- Untersagt sind lautes Reden und Telefonieren sowie Fotografieren und Filmen, auch in der Wahlkabine.
- Medien (Presse und Fernsehen) können mit Zustimmung des Wahlvorstandes fotografieren und filmen.
- Untersagt sind Parteiwerbung vor und im Wahlraum.
- Die Ermittlung des Wahlergebnisses obliegt nur dem Wahlvorstand.
- Die Öffentlichkeit der Auszählung der Stimmenzettel ist sicherzustellen.
- Der Wahlvorstand darf bei seiner Arbeit nicht behindert werden.
- Der Wahlvorstand kann bei Störungen von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
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