Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz.
Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.
Der Beauftragte für Migration und Integration wirkt am Abbau von Benachteiligungen der Migrantinnen und Migranten und an der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit.
Der Beauftragte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit kümmert sich um die Kooperation von Rheinland-Pfalz mit den Nachbarländern.