Liebe Mitbrüder im Dienst des Pfarrers,
verehrte Damen und Herren in den Verwaltungsräten!
Vor einigen Wochen hatte ich Sie gebeten, mir zur geplanten Errichtung von Kirchengemeindeverbänden in unserem Bistum bis zum 15. Mai eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Von Ende Januar bis Mitte März fanden 35 Informationsabende in den Dekanaten zu Fragen der Kirchengemeindeverbände, der Schlüsselzuweisungen, den Ordnungen für die Gremien sowie zum Zeitplan der Umsetzung statt.
Ihre Rückmeldungen in diesem Anhörungsverfahren und die Auswertung der Dekanatsveranstaltungen in unseren Fachabteilungen und Rendanturen liegen nun vor. Ich bitte um Verständnis, dass nicht jede detaillierte Rückmeldung persönlich beantwortet werden konnte. Sie werden im Folgenden aber feststellen, dass Ihre konstruktiven Anmerkungen und Vorschläge zu wichtigen Veränderungen geführt haben.
Ich stelle die Ergebnisse zuerst vor, um dann die Konsequenzen zu beschreiben, die wir daraus ziehen:
1. Von den rund 800 Verwaltungsräten, die angeschrieben wurden, haben 350 geantwortet. Das ist weniger als die Hälfte. Eine mögliche Erklärung dafür, dass viele Verwaltungsräte sich nicht am Anhörungsverfahren beteiligt haben, kann darin liegen, dass sie die Einrichtung der Kirchengemeindeverbände als schon gesetzte Sache ansehen. In den vorliegenden Rückmeldungen stimmen 160 Verwaltungsräte der Einführung des Kirchengemeindeverbandes zu. Die übrigen stellen konstruktiv-kritische Fragen.
2. Folgende Kritikpunkte, Einwände und Hinweise ergeben sich aus der Anhörung sowie den Auswertungen im Bischöflichen Generalvikariat und in den Rendanturen:
Die Ergebnisse der Anhörung in Verbindung mit den Auswertungen der Informationsveranstaltungen in den Dekanaten zeigen mir, dass wir keinen leichten Weg vor uns haben. Die genannten Bedenken sprechen Ihre echte Mitsorge um die Entwicklung Ihrer Pfarreiengemeinschaften und um die Entwicklung des Bistums aus.
Ich habe mich deshalb mit dem Generalvikar, den Herren Weihbischöfen, den Verantwortlichen des Generalvikariates und den Herren Dechanten beraten und bin zu dem Entschluss gekommen, die Reformprojekte an bestimmten Stellen zu entflechten und zeitlich zu strecken. Ein solches Vorgehen war auch in Ihren Rückmeldungen häufig gewünscht worden.
Diese Entscheidung umzusetzen fällt nicht ganz leicht, da sich die einzelnen Projekte zumeist aufeinander beziehen und teils auch aufeinander aufbauen. Trotzdem ist es den Verantwortlichen gelungen, ein Konzept zu entwickeln, das ich für tragbar und realistisch halte. Es sei hier kurz skizziert. Die Details wird ein eigenes Schreiben meines Generalvikars Prälat Dr. Holkenbrink enthalten, das Ihnen in den nächsten Tagen zugeht.
1. Ich halte an dem in unserem Bistum unter meinem Vorgänger Bischof Reinhard begonnenen Weg „Strukturplan 2020“ fest. Die gegebenen Rahmenbedingungen in der Zusammenschau aller Fakten dulden auch keinen grundsätzlichen Aufschub. Durch die beiden kurz aufeinander folgenden Vakanzen des Bischofsstuhls in der letzten Dekade sind wir in einigen Bereichen sogar schon in einen gewissen Verzug geraten. Daher bleibt es dabei: Wir werden entschlossen die Umsetzung des Strukturplans fortsetzen.
Zugleich möchte ich noch einmal daran erinnern, dass wir mit dem Projekt 2020 nicht wie andere Diözesen den Weg der verordneten Fusion von Pfarreien eingeschlagen haben. Diese Entscheidung haben wir in der Verantwortung der Menschen vor Ort belassen. Um aber diesen Weg unter den gegebenen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen gehen zu können, braucht es zumindest eine verbindliche Kooperation, so wie sie im Kirchengemeindeverband vorgesehen ist.
2. Wie geplant werden die Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände zum 01. September diesen Jahres errichtet. Am grundsätzlichen Aufbau und dem Zueinander dieser beiden Strukturgrößen ändert sich nichts. Von den 173 pastoralen Einheiten werden 160 Kirchengemeindeverbände sein, 13 fusionierte Pfarreien.
3. Entgegen unseren ursprünglichen Planungen sind aber aufgrund der Rückmeldungen folgende Änderungen vorgesehen:
Die beschriebenen Maßnahmen sollen der Entschleunigung und der besseren Verteilung von Arbeitslasten dienen. Die Zeit vom 01.09.2011 bis zum 01.01.2013 soll daher eine Phase sein, in der wir uns mit dem Neuen vertraut machen können und noch nicht die ganze Last der Veränderung tragen müssen.
Liebe Mitbrüder, liebe Damen und Herren, je konkreter die Umsetzung des „Strukturplans 2020“ wird, umso mehr spüren wir alle, wie sehr wir pastoral und organisatorisch Neuland betreten. Mitunter beschleicht uns vielleicht sogar ein mulmiges Gefühl angesichts unserer eigenen Courage, die zu solch grundlegenden Neuorientierungen geführt hat. Ich bin aber der Überzeugung, dass die beschleunigten Herausforderungen, in denen wir als Bistum heute stehen, kein engherziges Agieren zulassen, sondern mutige und vielleicht ungewohnte Schritte brauchen. Damit stehen wir aber nicht allein. Wie oft schon befand sich das alt- und das neutestamentliche Volk Gottes in der Situation, sich den Weg durch unübersichtliches Gelände bahnen zu müssen, dessen Ende nicht abzusehen war.
Wie Generationen vor uns setzen wir dabei auf den pfingstlichen Geist Gottes. Er hilft zu unterscheiden und die richtigen Schritte zu setzen. Er wirkt inspirierend, klärend und ermutigend, auch heute und gerade auch in denen, die sich an den verschiedenen Orten und auf den verschiedenen Ebenen unseres Bistums engagieren. Dazu gehören auch Sie! Deshalb möchte ich zusammen mit allen, die mir in der Leitung des Bistums zur Seite stehen, noch einmal ausdrücklich danken für Ihren persönlichen Einsatz vor Ort und für alle kritisch-konstruktive Begleitung der Prozesse, die unser ganzes Bistum betreffen.
In herzlicher Verbundenheit und mit der Bitte, den Weg der Kirche von Trier weiter gemeinsam zu wagen, grüßt Sie
Ihr
+ Stephan Ackermann
Bischof von Trier