(zu verlesen am Ende aller Sonntagsgottesdienste am 15./16.11.2014)
Liebe Schwestern und Brüder,
heute (gestern) morgen hat mein Generalvikar, Msgr. Dr. Bätzing, Herrn Pfarrer Christoph Eckert mein Schreiben überreicht, mit dem ich ihn des Amtes als Pfarrer der Pfarreien Beckingen, Haustadt und Reimsbach enthebe. Gleichzeitig habe ich ihn von seinen Aufgaben als Vorsitzender des Kirchengemeindeverbandes Beckingen entpflichtet. Dass es zu diesem Schritt kommen musste, schmerzt mich sehr. Bisher habe ich noch nie zu einer solchen Maßnahme greifen müssen.
Pfarrer Eckert hat mir gegenüber bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde bei den zuständigen Stellen im Vatikan einzulegen. Dieses Recht steht ihm zu. Mit der letztverbindlichen Entscheidung von dort ist wahrscheinlich allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen.
Bis dahin darf Pfarrer Eckert sein Amt als Pfarrer in der Pfarreiengemeinschaft Beckingen nicht ausüben. Daher habe ich ihm vorübergehend eine andere Aufgabe als Kooperator im Dekanat Birkenfeld zugewiesen, wo derzeit ein dringender Bedarf besteht.
Solange das Verfahren in Rom noch läuft, kann ich keinen neuen Pfarrer für Ihre Pfarreiengemeinschaft ernennen. Daher habe ich Herrn Pfarrer Christian Zonker aus Schwalbach gebeten, mit dem heutigen/gestrigen Tag die vorläufige Pfarrverwaltung in den Pfarreien Beckingen, Haustadt und Reimsbach und den Vorsitz in der Verbandsvertretung zu übernehmen. Für die Pfarrei Düppenweiler bleibt weiterhin Herr Dechant Manfred Thesen als Pfarrverwalter verantwortlich. Beiden Priestern und den anderen Verantwortlichen im Dekanat danke ich herzlich für ihre Bereitschaft, Ihnen und mir in dieser schwierigen Situation zu helfen und eine geordnete Seelsorge sicherzustellen. Ausdrücklich möchte ich auch Frau Gemeindereferentin Susanne Zengerly danken, die in den vergangen Wochen bemüht war, ausgleichend zu wirken, dadurch aber in einen für sie unlösbaren Loyalitätskonflikt geraten ist. Sie ist auch jetzt bereit, sich einzusetzen und wird dem Pfarrverwalter helfend zur Seite stehen. Art und Umfang ihres Dienstes müssen noch genauer bestimmt werden.
Damit Sie den ungewöhnlichen Schritt der Amtsenthebung Ihres Pastors, der für alle Beteiligten eine große Belastung darstellt, besser nachvollziehen können, möchte ich Ihnen dazu noch einige Erläuterungen geben:
Zunächst möchte ich noch einmal klarstellen, dass es bei dem gesamten Vorgang - anders als es der kirchenrechtliche Begriff des „Amtsenthebungsverfahrens“ nahelegen könnte - nicht um eine Enthebung aus dem Priesteramt, sondern lediglich um die Versetzung auf eine andere Stelle geht. Eine solche Versetzung von Priestern ist in unserem Bistum ein üblicher und notwendiger Vorgang, um freigewordene Stellen wieder neu besetzen zu können oder schwierige pastorale Situationen vor Ort durch einen personellen Neuanfang zu klären. So werden jedes Jahr 50 bis 60 Priester versetzt. Häufig geschieht ein Stellenwechsel auf Initiative des betreffenden Priesters, mitunter aber auch auf meine Bitte hin. Gibt es in einer solchen Situation unterschiedliche Standpunkte, werden Gespräche geführt, und alle Beteiligten bedenken noch einmal die Argumente des jeweils anderen. Am Schluss treffe ich als Bischof die Entscheidung.
In den vergangenen Jahrzehnten ist es noch nie dazu gekommen, dass ein Priester der Bitte seines Bischofs nicht Folge geleistet hat. Daher habe ich auch bei der an Pfarrer Eckert herangetragenen Bitte nicht mit einer solchen Weigerung gerechnet. Er aber hat sich anders entschieden.
Was soll ich als Bischof in einem solchen Fall tun? Ich will meine Bitte nicht einfach zurücknehmen, weil mir die Gründe nach wie vor gewichtig erscheinen. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, meine Verantwortung als Oberhirte des Bistums wahrzunehmen.
Das Kirchenrecht räumt einem Pfarrer trotz seines Gehorsamsversprechens die Möglichkeit ein, sich gegen die Aufforderung seines Bischofs, die Stelle zu wechseln, zu wenden. Daher handelt Pfarrer Eckert mit seinem Vorgehen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Dies respektiere ich auch. Die sich daraus ergebenden Schritte und Konsequenzen folgen einem genau beschriebenen kirchenrechtlichen Verfahren, bei dem beide Seiten Rechte und Pflichten haben. So habe ich mich nach den regulären Beratungen mit den Herren Weihbischöfen, dem Generalvikar und den übrigen Verantwortlichen in der Bischöflichen Personalkommission u. a. zweimal mit zwei vom Priesterrat gewählten Pfarrern beraten.
Das kirchenrechtliche Verfahren sieht keine Beteiligung der Gremien vor Ort vor, da dies in Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht üblich ist. Hier geht es ja in der Regel auch um vertrauliche Informationen, die zum Schutz der Persönlichkeit nicht in der Öffentlichkeit eines Gremiums verhandelt werden können. Trotzdem habe ich der Bitte des Pfarreienrates entsprochen und die Herren Weihbischof Brahm, Generalvikar Dr. Bätzing und Priesterreferent Dr. Nicolay gebeten, mit den Ehrenamtlichen des Gremiums ein Gespräch über die Situation zu führen. Hierbei wurden die gegenseitigen Standpunkte, im Rahmen des rechtlich Möglichen, ausgetauscht. Aus diesem Gespräch, das am 16. September 2014 in Trier stattgefunden hat, ist eine gemeinsame Erklärung erwachsen, die Sie ja alle in Ihrem Pfarrbrief lesen konnten.
In den letzten Wochen haben mich über 100 Briefe erreicht, die sich für einen Verbleib von Pfarrer Eckert in Beckingen einsetzen. Zusätzlich hat der Pfarreienrat Generalvikar Dr. Bätzing am 16. September eine Liste mit über 1.000 Unterschriften von Menschen übergeben, die sich ebenfalls für einen Verbleib von Pfarrer Eckert einsetzen. Auf der Homepage der Pfarrei wurden eigens Videoclips dazu veröffentlicht. Insbesondere die Stimmen der jungen Menschen und der Messdiener haben mich dabei sehr bewegt. Ich kann die Gefühlslage all dieser Gläubigen gut verstehen.
Gleichzeitig darf ich aber auch die problematischen Entwicklungen, vor allem die Parteiungen, die sich in den letzten Wochen und Monate gezeigt haben, nicht übersehen.
Nun könnte man sagen, dass diese Entwicklungen erst mit der Eröffnung des Amtsenthebungsverfahrens ihren Anfang genommen haben. Teilweise mag dies auch zutreffen. Andererseits bestätigen mir die Heftigkeit und die Zwiespältigkeit der Reaktionen aber auch Entwicklungen in Ihrer Pfarreiengemeinschaft, die ich schon seit längerer Zeit mit Sorge beobachtet habe und die mit der Übernahme der Pfarreien Reimsbach und Haustadt noch einmal an Schärfe zugenommen haben. Eben diese Beobachtungen haben in mir zunehmend Zweifel aufkommen lassen, ob Pfarrer Eckert seiner Aufgabe in dieser Pfarreiengemeinschaft wirklich gewachsen ist. Eine wesentliche Aufgabe des Pfarrers ist ja der Dienst an der Einheit der Gemeinde. Diesen Dienst sehe ich durch Pfarrer Eckert nicht gewährleistet. Dem widerspricht nicht, dass Ihr Pfarrer in seiner Zeit in Beckingen auch viel Segensreiches gewirkt hat, das ich durchaus sehe und anerkenne.
Letztlich haben mich diese Überlegungen aber zu der Entscheidung veranlasst, einen personellen Neuanfang zu setzen. Zu dieser Entscheidung stehe ich, und ich bitte Sie, dies als Ausdruck meiner Hirtensorge zu akzeptieren. Ich will mich weder durch vorschnelle Überlegungen, noch durch einseitige Informationen, noch durch öffentlich aufgebauten Druck zu irgendwelchen Schritten verleiten lassen. Vielmehr bemühe ich mich, die mir übertragene Aufgabe aufgrund ausgiebiger Beratung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Dazu brauche ich, ebenso wie Ihr Pfarrverwalter Christian Zonker, aber auch Ihr Vertrauen.
Ich verspreche Ihnen meinerseits, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, um sowohl für die Pfarreiengemeinschaft Beckingen, als auch für Pfarrer Eckert einen guten Weg in die Zukunft zu ermöglichen.
Im Gegenzug bitte ich Sie aufrichtig und sehr eindringlich, die vor uns liegende Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung der römischen Behörden in konstruktiver Weise mitzugestalten, aufeinander zuzugehen, aufgeworfene Gräben zuzuschütten, um Verzeihung zu bitten, wo man im Eifer der Auseinandersetzung über das Ziel hinaus geschossen ist, und Verständnis für die Position des anderen zu suchen. Ich bitte Sie, Ihren Pfarrverwalter nach Kräften zu unterstützen. Bitte haben Sie schon jetzt Verständnis dafür, dass in dieser Übergangszeit nicht alles im bisher gewohnten Umfang möglich sein wird. Und schließlich bitte ich Sie vor allem, um den Geist der Einheit zu beten. Denn wer immer in Zukunft als Pfarrer Ihre Gemeinden leiten wird: nur in einem Klima der Versöhnung wird er seinen Dienst fruchtbar tun können.
Im Gebet bin ich mit Ihnen in dieser schwierigen Stunde verbunden. Ich erbitte Ihnen die Fürsprache der Gottesmutter und den Segen des allmächtigen Gottes.
Trier, den 15. November 2014
Stephan
Bischof von Trier