Zu den Kapiteln
1. Besetzung des Rheinlandes 1918, Versailler Vertrag, Entspannungspolitik und etappenweise Räumung des Rheinlandes 1926-1930
Am 11.11.1918 wurde der Waffenstillstandsvertrag zwischen dem Deutschen Reich sowie Frankreich und Großbritannien in Compiègne unterzeichnet. Im Dezember begannen alliierte Truppen – US-Amerikaner, Franzosen, Briten und Belgier – mit der Besetzung des gesamten linken Rheinufers einschließlich rechtsrheinischer Brückenköpfe mit einem Radius von 30 Kilometern bei Köln, Koblenz, Mainz und Kehl. Das besetzte Gebiet wurde zur entmilitarisierten Zone erklärt. Zu dieser entmilitarisierten Zone auf dem linken Rheinufer kam ein zehn Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines.
Der Friedensvertrag von Versailles und das Rheinlandabkommen vom 28.6.1919, die am 10.1.1920 in Kraft traten, regelten die Dauer der alliierten Besatzung. Sie wurde ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auf 15 Jahre terminiert. Eine vorzeitige Räumung des Besatzungsgebietes wurde jedoch vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch das Deutsche Reich in Aussicht gestellt. Die entmilitarisierte Zone im Rechtsrheinischen wurde von zehn auf 50 Kilometer erweitert. Den völkerrechtlichen Status des zur preußischen Rheinprovinz gehörenden „Saargebietes“ regelte das „Saarstatut“, das eine Ausgliederung aus der Rheinprovinz und die Unterstellung unter das Mandat des Völkerbundes und eine internationale Regierungskommission vorsah. Hier wurde die Abhaltung eines Referendums nach Ablauf von 15 Jahren, also im Januar 1935, vorgesehen.
Da das Deutsche Reich sich Ende 1922 mit Reparationsleistungen (etwa für Kohle und Stahl) in Verzug befand, besetzten französische und belgische Truppen Teile des Ruhrgebietes zwischen dem 11. und 16.1.1923. Dieses als „produktives Pfand“ deklarierte „Sanktionsgebiet“ erstreckte sich im Osten bis nach Dortmund. Die Städte Düsseldorf und Duisburg mit dem Hafen Ruhrort waren bereits 1921 von Franzosen und Belgiern besetzt worden. Die Reichsregierung antwortete mit einem Aufruf zum passiven Widerstand, dessen Finanzierung jedoch angesichts der wirtschaftlichen Situation hochproblematisch war und in der Hyperinflation des Jahres 1923 mündete. Im September 1923 sah sich die Reichsregierung zum Einlenken genötigt.
Eine daraufhin eingesetzte Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Charles G. Dawes (1865-1951) erarbeitete ein neues Finanzierungsmodell für die Zahlung der deutschen Reparationen – diesmal in Relation zur deutschen Wirtschaftsleistung und stufenweise steigenden Summen, jedoch ohne einen Endtermin der Zahlungen zu formulieren.
Der so genannte „Dawes-Plan“ wurde am 29.8.1924 im Reichstag verabschiedet. Die besetzten Teile des Ruhrgebietes sowie Düsseldorf und Duisburg sollten binnen Jahresfrist geräumt werden. Im Juli 1925 verließen französische und belgische Truppen vertragsgemäß das rechtsrheinische „Sanktionsgebiet“, der Truppenabzug aus Düsseldorf und Duisburg folgte am 25. August.
Die außerdem für den 10.1.1925 in Aussicht gestellte Räumung der 1. Besatzungszone zog sich jedoch um etwas mehr als ein Jahr hin, da die Alliierten Verstöße des Deutschen Reiches gegen die Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages monierten. Für das belastete deutsch-französische Verhältnis war zudem das französische Sicherheitsbedürfnis von essentieller Bedeutung. Ein Schritt auf dem Weg der maßgeblich von Außenminister Gustav Stresemann (1878-1929), DVP, geprägten „Entspannungspolitik“ zwischen den Weltkriegsgegnern war die Konferenz von Locarno im Oktober 1925. Die Locarno-Verträge wurden am 27.11.1925 im Reichstag verabschiedet und garantierten unter anderem die im Versailler Vertrag festgelegte Westgrenze durch das Deutsche Reich.
Im Zuge der Entspannungspolitik kam es nun auch im linksrheinischen Besatzungsgebiet zu einer Lockerung der Möglichkeit des Rundfunkempfangs. Während der Betrieb und die Nutzung von Rundfunksendern und -empfängern zuvor durch die Alliierten untersagt war, wurde der Radioempfang nun unter bestimmten Bedingungen gestattet.
Der Abschluss der Räumung der 1. Besatzungszone wurde in der Nacht vom 31.1. auf den 1.2.1926 mit zahlreichen Befreiungsfeiern, unter anderem auf dem Vorplatz des Domes in Köln, in Mönchengladbach und Viersen, begangen. Der Abzug der britischen Truppen aus der 2. Besatzungszone begann am 14.9.1929, ab Oktober wurden auch die französischen Truppen aus Bad Ems, Idar, Oberstein und vom Brückenkopf Kehl abgezogen. Befreiungsfeierlichkeiten fanden in der Nacht vom 30.11. auf den 1.12.1929 statt, unter anderem in Koblenz. Hier läuteten die Glocken der Koblenzer Kirchen um 0.00 Uhr eine Befreiungsfeier am Deutschen Eck ein. Eine Signalrakete wurde abgefeuert, während Höhenfeuer an Mosel und Rhein entzündet worden waren. Nach einer dreiminütigen Schweigepause wurde der Choral „Großer Gott, wir loben Dich“ gemeinschaftlich angestimmt. Im Anschluss daran ergriff der Oberbürgermeister das Wort. Nach Beendigung seiner Rede wurde das „Deutschlandlied“ gesungen und die Reichsfahne gehisst. Reichsjustizminister Theodor von Guérard entbot Grüße an die Reichsregierung und den Reichspräsidenten, ehe ein aus 700 Mitgliedern des Mittelrheinischen Sängerbundes bestehender Chor „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ anstimmte. Mit einem Feuerwerk endete die Veranstaltung.
Im Juni 1929 war der so genannte Young-Plan vorgelegt worden, benannt nach dem Vorsitzenden der Sachverständigenkommission, Owen Young (1874-1962). Ziel der Einsetzung der Kommission war die Definition der endgültigen Summe der vom Deutschen Reich zu leistenden Reparationen sowie die Laufzeit der Zahlungen. Insbesondere gegen die Verpflichtung von Zahlungen bis zum Jahre 1988 erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Auf der anderen Seite regelte der Young-Plan jedoch auch die Modalitäten einer vorzeitigen Räumung der 3. Besatzungszone bis zum 30.6.1930. Parallel dazu begannen Verhandlungen über die Zukunft des Saargebietes im August 1929.
Gegen die Annahme des Young-Planes formierte sich eine Allianz aus der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und der NSDAP sowie dem Stahlhelm. Diese strengte ein Volksbegehren an, das am 30.11.1929 stattfand und die benötigte Anzahl von Stimmen für die Abhaltung eines Volksentscheides nur äußerst knapp überschritt. Der daraufhin am 22.12.1929 durchgeführte Volksentscheid erreichte allerdings nicht die nötige Mehrheit. Der Young-Plan wurde daraufhin am 12.3.1930 im Reichstag angenommen. Somit war der Weg für die vorzeitige Räumung der 3. Besatzungszone frei.
Die Räumung der dritten Zone durch französische Truppen begann zwei Monate später. Zwischen dem 20. und 31.5.1930 räumten die Franzosen die Garnisonen in Zweibrücken, Germersheim, Speyer, Ludwigshafen und Worms. Vom 1. bis zum 17. Juni wurden die größten Teile der Garnisonen in Mainz, Trier, Landau und Kehl ins Mutterland zurückverlagert. Zwischen dem 18. und 30. Juni folgten die Nachhuten und Abwicklungsstellen. Die Franzosen warteten mit der Räumung ihrer Besatzungszone buchstäblich bis zur letzten Stunde. Am 25. Juni berichtete der „Trierische Volksfreund“, dass die französische Besatzung die Stadt bis zum 26. Juni verlassen haben sollte, dass nun allerdings verlaute, dass die französische Kriminalpolizei und die Pioniere bis zum 30. Juni blieben. Am 30.6.1930 registrierte der Berichterstatter des „Trierischen Volksfreundes“ im deutsch-französischen Grenzort Perl an der Obermosel: Um 7 Uhr knattert noch ein französisches Militärmotorrad durch die inzwischen in eine Fahnenstraße verwandelte Hauptstraße. In der Nacht vom 30.6. auf den 1.7.1930 kamen es zu zahlreichen Befreiungsfeiern in der letzten besetzten Zone.
2. Befreiungsfeiern 1930
Befreiungsfeiern anlässlich der Räumung der 3. Besatzungszone um 0.00 Uhr in der Nacht vom 30.6. auf den 1.7.1930 fanden in der Rheinprovinz, dem Volksstaat Hessen und der Bayerischen Rheinpfalz statt, unter anderem in Wiesbaden, Mainz, Bingen, Worms, Oppenheim, Speyer, Mannheim, Kehl, Bad Kreuznach und Trier. Zu Kundgebungen kam es auch am Niederwalddenkmal, dem Großen Feldberg im Taunus und in Saarbrücken. Die Analyse der Trierer Presse zeigt, dass mitternächtliche Befreiungsfeiern in den größeren Orten, aber auch in Dörfern im Regierungsbezirk Trier abgehalten wurden, etwa in Saarburg, Konz, Wittlich, Daun, Bitburg, Gerolstein, Prüm, Beurig an der Saar, (Trier-) Ruwer, (Trier-) Euren, Kordel an der Kyll oder Perl an der Obermosel.
Anders als bei den Jahrtausendfeiern des Jahres 1925 deutet dies auf eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Während es sich bei den Jahrtausendfeiern um eine akademische Geschichtskonstruktion handelte – die Inkorporation Lotharingiens in das ostfränkische Reich im Jahre 925 -, war die Rheinbesetzung eine reale, die ganze Bevölkerung betreffende Alltagserfahrung. Im Gegensatz zur Jahrtausendfeier musste sie der Bevölkerung deshalb nicht erst erklärt werden. Abgesehen von der Rheinprovinz kam es aber auch zu zahlreichen Veranstaltungen in der Reichshauptstadt und anderen Städten des Reiches wie Dresden, Breslau, Stuttgart oder München. In Berlin wurde des Ereignisses im Anschluss an die Sitzung des Reichstages am 30. Juni gedacht, wobei die Abgeordneten von KPD und NSDAP den Saal verließen. Am Abend veranstaltete die Reichswehr einen Großen Zapfenstreich im Stadion. Am 1. Juli läuteten die Glocken reichsweit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in Berlin hielt die Reichswehr einen Dankgottesdienst ab und ließ 21 Schuss Salut feuern. Am Grab von Gustav Stresemann wurden Kränze niedergelegt, und im Anschluss an eine Feierstunde im Reichstag wurde seine Büste enthüllt.
Zu den Leitveranstaltungen in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli oder offiziellen Anlässe am Wochenende vom 6. auf den 7. Juli entsandte die Reichsregierung hochrangige Vertreter: so reiste Außenminister Julius Curtius (1877-1948) zum Festakt am 6. Juli nach Kehl. An den mitternächtlichen Befreiungsfeiern nahmen Reichsinnenminister Joseph Wirth (1879-1956) in Mainz, Verkehrsminister Theodor von Guérard (1863-1943) in Trier und Gottfried Treviranus (1891-1971), Minister ohne Geschäftsbereich (1891-1971) in Speyer teil. Idealtypisch für den Ablauf einer mitternächtlichen Befreiungsfeier ist die Festveranstaltung der preußischen Staatsregierung in Trier in der Nacht vom 30.6. auf den 1.7.1930:
23.45-0.00 Uhr Festgeläut der Trierer Kirchen
0.00 Uhr Signalraketen
0.02-0.05 Uhr gemeinschaftlicher Gesang „Großer Gott wir loben Dich“
0.05-0.10 Uhr Männerchor (Massenchor)
0.10-0.20 Uhr Reden
0.20-0.23 Uhr gemeinschaftlicher Gesang des „Deutschlandliedes“
0.23-0.33 Uhr Reden
0.33-0.40 Uhr gemeinschaftlicher Gesang des „Moselliedes“.
Um die Leitveranstaltungen gruppierten sich zahlreiche Nebenveranstaltungen, die sich im „Befreiungssommer 1930“ teilweise über mehrere Tage oder Wochen hinzogen. Da es sich bei der offiziellen Befreiungsstunde um 0.00 Uhr am 30.6./1.7.1930 um die Nacht von Montag auf Dienstag handelte, war es Teilen der Bevölkerung nicht möglich, an den mitternächtlichen Feiern teilzunehmen. Befreiungsfeiern der Schulen fanden deshalb am 1. Juli statt, Vereine, Verbände, Traditionsregimenter, Burschenschaften usw. feierten und tagten erst am Wochenende vom 5. auf den 6. Juli. So fand an diesem Wochenende beispielsweise eine Sternfahrt des ADAC durchs Rheinland statt, und die Deutschen Burschenschaften organisierten eine „Huldigungsfahrt zum deutschen Rhein“ mit einer Kundgebung am Niederwalddenkmal am 6. Juli.
Am 5. und 6. Juli hielt der „Bund der Saarvereine“ seine jährliche Arbeitstagung mit Kundgebung unter dem Motto „Freiheitsglocken an Mosel und Rhein! wann läuten sie Dir, arm‘ Saarvögelein?“ in Trier ab. Und am Samstagabend, dem 5. Juli, veranstalteten der Kanuverband und Rudervereine eine „Wassersportliche Befreiungsfeier auf der Mosel“ samt anschließendem Feuerwerk. Zum Rahmenprogramm der Befreiungswoche vom 30. Juni bis zum 6. Juli gesellten sich Nebenveranstaltungen wie Festaufführungen von Theaterstücken, klassische oder Militärkonzerte oder die Einweihung von Kriegerdenkmälern. Beschlossen wurden die Festveranstaltungen, abgesehen vom November/Dezember 1929, von einer Reise des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (1847-1934, Reichspräsident 1925-1934) in die befreiten Gebiete. Aktivitäten von auslandsdeutschen Vereinen sind bisher noch nicht erforscht, allerdings plausibel. So verwahrt die Deutsche Nationalbibliothek das Programm zu einer Rheinlandbefreiungsfeier, die der Zentralverband der Deutschen Militärvereine von Chicago und Umgebung am 9.11.1930 veranstaltete.
3. Feierkultur und Marketing
Die Rheinlandbefreiungsfeiern dienten der nationalen Identifikation, der Bekräftigung der Zugehörigkeit des Rheinlandes zum Deutschen Reich und der Einheit des Reiches sowie der Selbstvergewisserung in Bezug auf den deutschen „Nationalcharakter“, insbesondere in Bezug auf „Treue“ und „Einigkeit“. In den Jahren von 1926 bis 1930 kristallisierten sich kaum variierte Abläufe und ein grosso modo gleichbleibendes Set von Feierformen sowie des dargebotenen musikalischen Repertoires heraus. Auf die mitternächtlichen Befreiungsfeiern folgten in der Regel am Tag danach offizielle Festakte der Kommunen, mittägliches Glockengeläut und der feierliche Einmarsch der Schutzpolizei. In der Regel wurde auch die Sperrstunde in der Nacht zum 1. Juli aufgehoben. Am 1. Juli folgten Dankgottesdienste, und die Kinder erhielten schulfrei. In Trier wurden die Feierlichkeiten schon am Wochenende zuvor mit dem Sabbatgottesdienst der jüdischen Gemeinde am 28. Juni und dem der christlichen Konfessionen am 29. Juni eingeläutet.
Feste Bestandteile der zentralen Kundgebungen waren Glockengeläut, Fanfaren, Signalraketen und Böller, der Auftritt von Massenchören – in Trier waren 800 Sänger aus Männergesangvereinen beteiligt –, das Aufziehen der Reichsflagge und Ansprachen von Lokalpolitikern oder Regierungsvertretern, teilweise wurden auch Grußbotschaften vorgelesen. Festplätze und städtische Wahrzeichen waren illuminiert, Privathäuser mit Wachslichtern und Automobile mit Wimpeln versehen.
Unverzichtbar beim musikalischen Repertoire der Befreiungsfeiern war der gemeinschaftliche Gesang des bis dahin im besetzten Gebiet verbotenen „Deutschlandliedes“, oft als Schluss- und Höhepunkt der Veranstaltung. Beliebt waren auch das „Niederländische Dankgebet“ oder der Choral „Großer Gott, wir loben Dich“, auch bekannte nationale Lieder wie „Ich hatt‘ einen Kameraden“ oder regionale Lieder wie das „Mosellied“. Bei der Saarbrücker Befreiungsfeier erklang in beziehungsreicher Anspielung das Lied „Freiheit, die ich meine“, in Trier „Richte Dich auf, Germania“. An klassischem Repertoire bei offiziellen Festakten der Kommunen, etwa in Stadthallen, standen beispielsweise die 3. Sinfonie Es-Dur („Rheinische“) von Robert Schumann, Felix Mendelssohn-Bartholdys „Lorelei“, der Chor „Wacht auf“ aus den „Meistersingern“ bzw. der Gesang der Rheintöchter aus Richard Wagners „Rheingold“ auf dem Programm. Hinzu kamen Werke von Ludwig van Beethoven, etwa die „Leonorenouverture“ oder die „Ode an die Freude“ aus der 9. Sinfonie.
Die anlässlich der Befreiungsfeiern von 1926 bis 1930 gehaltenen Reden erinnerten in erster Linie an die Leiden und Belastungen der Besatzungszeit sowie die aktuell herrschende wirtschaftliche Not. Zu den Topoi der Befreiungsreden gehörten auch der „Heldendank“, das heißt das Gedenken an die Weltkriegsopfer, und die Beschwörung der „Einigkeit“ und „Treue“ des deutschen Volkes. Die Bekräftigung der Zugehörigkeit der ehemals besetzten Landesteile (einschließlich des Saargebietes) zum Deutschen Vaterland diente der Zelebration der „Einigkeit“ und gleichzeitig der Absage an jedweden Separatismus. Je nach politischer Couleur des Redners fand sich auch ein Dank an die Politiker, die die vorzeitige Rheinlandräumung möglich gemacht hatten.
Indem der Blick lediglich auf die Besatzungssituation der Jahre 1918-1930 gelenkt und die Ursachen ausgeblendet wurden, gelang es, die Bevölkerung des Rheinlandes zu Opfern zu erklären und die eigene Beteiligung an dem zwischenstaatlichen Konflikt zu leugnen oder zu mythifizieren. Eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Befreiungsfeiern kam grenzüberschreitenden Manifestationen zu.
„Flugzeuge hoben die Befreiungsfeiern in die dritte Dimension.“[1] So kündigte die Deutsche Lufthansa beispielsweise eine „Ovation an das befreite Köln“ an, indem sie am 31.1.1926 zwei Maschinen von Berlin nach Köln schickte. Der Kölner Club für Luftfahrt plante einen Befreiungsflug, und am 2. Februar startete ein Flugzeug vom Kölner Flugplatz Butzweilerhof mit Vertretern von Behörden und Presse über den befreiten Niederrhein. Im Sommer 1930 wurde ein zweitägiger „Rheinlandbefreiungsflug“ veranstaltet, der den Niederrhein, die Kölner Bucht, Mittel- und Oberrhein, den Hunsrück sowie die Eifel berührte. Am 6.7.1930 wurde zudem ein Zeppelin zu einer Rundfahrt erwartet. Seine Route führte von Köln rheinaufwärts über Mainz und Bad Kreuznach Richtung Trier. Zur Koblenzer Befreiungsfeier Ende November 1929 kreuzten Flugzeuge mit der Aufschrift „Koblenz ist frei“ über dem Schlossplatz, und im Sommer 1930 ereignete sich die gezielte Verletzung des luxemburgischen Luftraumes, indem ein Flugzeug in geringer Höhe über der Hauptstadt des Großherzogtums kreiste. Auf den Protest der Presse hin provozierte der Pilot ein weiteres Mal durch die Verletzung des Luftraumes.
Anlässlich der Koblenzer Befreiungsfeier stiegen 5.000 Brieftauben in den Himmel, und ein Jahr später schickte der Trierer Brieftaubenzüchterverein 15 Brieftauben nach Hannover, die pünktlich ihren „Befreiungsflug“ in die Heimat antraten. Zur Trierer Befreiungsfeier 1930 (und auch zur Saarkundgebung am Niederwalddenkmal am 27.8.1933) überbrachten grenzüberschreitende Stafettenläufer des Deutschen Turnerbundes Grußbotschaften des Saargebietes nach Trier und nach Rüdesheim.
Abgesehen davon gehörten optische und akustische Grenzüberschreitungen zum Repertoire der Befreiungsfeiern. Böller, Feuerwerke, der Gesang der Nationalhymne sowie Höhenfeuer waren auch jenseits der Grenzen hör- und sichtbar. So berichtete der „Trierische Volksfreund“ etwa am 1.7.1930 über die Befreiungsfeier im Grenzort Perl: Mächtige Böllerschüsse rollen um Punkt 0.0 Uhr von Berg zu Berg über Luxemburg und Lothringen. Höhenfeuer waren vielerorts entzündet worden, beispielsweise auf den Anhöhen Rheinhessens und dem Leisten von Aßmannshausen, einem Felsen mitten im Strom, aber auch auf dem Schneeberg, der höchsten Erhebung des Kreises Saarburg. Hier gab es sogar eine Höhenfeuerkette, die sich über Oberleuken bis hin zur französischen Grenze zog. Das Höhenfeuer auf dem Schneeberg soll nach Angaben des „Trierischen Volksfreundes“ bis weit nach Frankreich sichtbar gewesen sein, über Metz hinaus bis nach Pont à Mousson.
Mehr noch als Gesang, Höhenfeuer, Brieftauben oder vereinzelten Flugzeuge eignete sich das neue Medium Rundfunk dazu, Grenzen zu überwinden. Ebenso wenig wie das Leuchten der Höhenfeuer oder der Gesang patriotischer Lieder ließen sich die elektromagnetischen Wellen an geopolitischen Grenzen aufhalten. Der 1927 in Betrieb genommene Mittelwellensender des Westdeutschen Rundfunks in Langenberg konnte selbst in Indonesien, den USA und Australien empfangen werden. Damit erreichten die ausgestrahlten Sendungen ein erheblich größeres, potenziell weltweites Publikum.
Die Befreiungsfeiern des Jahres 1930 waren pathetische Inszenierungen voll nationalen Überschwangs, in denen eine 1918/1919 gedemütigte Großmacht die Wiedererlangung eines Teiles ihrer verlorenen Souveränität feierte, wobei auf Versatzstücke nationaler Feierkultur und spätestens seit 1926 etablierter Abläufe zurückgegriffen werden konnte. In welchem Maße die Befreiungsfeiern Selbstreflexion vermissen ließen, zeigt ein Perspektivwechsel. So nahm die Luxemburger Wochenzeitschrift „De Gukuk” die Trierer „Befreiung“ im August 1930 aufs Korn, indem sie den Nachbarn den Spiegel vorhielt:
Sie grüben‘s gern in alle Rinden ein,
Sie schrieben‘s gern in jeden Pflasterstein;
[…]
Auf seinem Schultornister trägt‘s der Fritze,
Es steht auf jeder Schülermütze;
[…]
Das Wort das alle Strassenbahnen ziert
Die Else auf dem Hintern tätowiert,
Und zwanzig Männerchöre uns betäuben:
‘Frei ist nun Trier, und soll es ewig bleiben!‘
„Vor sechzehn Jahren, Tag für Tag
Erlebten wir die große Schmach:
Verträge waren nur noch ‚Fetzen‘;
Des Kaisers Losungswort: ‚Besetzen!‘,
was u n s Bedrückung, Knechtung, Schmach,
Elend und Hunger, Ungemach,
All dieses haben, u n v e r s c h u l d e t,
Wir jahrelang von euch erduldet.
Im Unterschied zu den Deutschen habe man 1918 jedoch in Luxemburg das Ende der deutschen Besatzung in diskreter Weise begangen, ohne die Gefühle der Nachbarn zu verletzten. So lautet das Fazit:
‘Trier frei! Trier frei!‘
Uns ist es einerlei. –
Doch feiert den Befreiungsakt
Mit Diskretion und etwas Takt,
Und lasset die, die nichts dabei verloren,
Um Gottes Willen ungeschoren!!
Die Befreiungsfeiern und die zahlreichen Veranstaltungen des „Befreiungssommers“ 1930 brachten nicht zuletzt einen Schub für den Tourismus, der in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation, vor allem in den ehemals besetzten Gebieten, mehr als willkommen war. Reisegruppen, aber auch zahlreiche Individualreisende nahmen das Angebot an „Events“ zum Anlass, an den Rhein oder die Mosel zu reisen. So lässt sich etwa für die Stadt Bingen eine deutliche Steigerung des Tourismusaufkommens und der Übernachtungen gegenüber den Jahren von 1919-1929 nachweisen. Abgesehen davon fanden zahlreiche Kongresse und Verbandstagungen in diesem Jahr in der befreiten Zone statt. So tagte der Deutsche Apothekerverein in Trier, auch der Deutsche Weinbaukongress 1930 wurde hier eröffnet.
An die Rheinlandbefreiungsfeiern im Sommer 1930 erinnerten Andenken wie Befreiungspostkarten, Medaillen, Wandteller usw. Unter dem Rubrum der „Befreiung“ wurden jedoch auch Erzeugnisse vertrieben, die keinen originären Bezug zum Ereignis erkennen ließen, wie etwa „Befreiungsweine“ oder der „Rheinfilm“ der Köln-Düsseldorfer Dampfschifffahrtsgesellschaft, der für die Ausflugsfahrten des Unternehmens warb. Das Trierer Domkapitel nahm die Befreiungsfeierlichkeiten zum Anlass, neue Dompostkarten drucken zu lassen.
Auch die Phonoindustrie trachtete danach, am deutsch-nationalen Hochgefühl zu verdienen. So vertrieb sie achtminütige, pathetische „Hörbilder“ wie „Der freie Rhein“, „Frei ist Mainz und frei der Rhein“ oder „Rheinlandräumung“ von Joseph Snaga (1871-1946). Im Gegensatz zu den Live-Übertragungen im Hörfunk verdichteten diese „Hörbilder“ den Ablauf der Ereignisse: den Truppenabzug versinnbildlichten militärische Kommandos in französischer Sprache, Marschmusik und die „Marseillaise“, dann folgte die Befreiungsfeier mit stark gekürzten Reden, während der Einzug der deutschen Schutzpolizei wiederum durch Kommandos, Marschmusik sowie der Nationalhymne dargestellt wurde. Umrahmt wurde dieser Dreiklang durch patriotische Lieder. Außerdem ermöglichte die Produktion im Studio eine dramaturgische Bearbeitung des Stoffes, z.B. durch Überblendungen.
4. Befreiungsfeiern als Medienereignis
Die Befreiungsfeierlichkeiten waren ein Ereignis, über das die Presse begleitend und deutschlandweit in der Tagespresse, in Magazinen oder Sonderbeilagen zu lokalen Zeitungen berichtete. Ab 1926 war auch das sich seit 1923/1924 im Reich langsam etablierende neue Medium Rundfunk an der Berichterstattung beteiligt. Kurz vor der Kölner Befreiungsfeier vom 31.1./1.2.1926 hatte der zuständige Rundfunkkommissar der Reichspost, Hans Bredow (1879-1959), am 28. Januar den Startschuss zum Experiment einer Live-Übertragung vom Kölner Domplatz gegeben. Die Übertragung erfolgte allerdings nicht reichsweit. Federführend war die Westdeutsche Funkstunde. AG (WEFAG) in Münster.
Angeschlossen waren lediglich die WEFAG-Sender in Münster, Elberfeld (heute Stadt Wuppertal) und Dortmund, desgleichen die Sender in Hamburg und Hannover, Berlin, Königsberg und Breslau. Insgesamt war die Live-Übertragung durch Improvisation und technische Mängel bestimmt. Und dennoch ließ die Übertragung das Potenzial des neuen Mediums erahnen. So schrieb der Hörfunkreporter Bernhard Ernst, der sich bei der mitternächtlichen Befreiungsfeier am Kölner Dom in der Menge befand, im Rückblick: Am 31. Januar 1926 hat unser Mikrofon seinen Gang als Geschichtszeuge angetreten. Damals war ich einer der ungezählten Hörer, die in stiller Mitternachtsstunde den Schrei der Kölner Befreiungsfeier, über den die deutsche Glocke ihr wuchtiges Lied erhob, durch den Rundfunk erlebte. Diese Januarnacht ließ uns zum erstmal ahnen, was wirklicher Rundfunk ist.[2] Im Vergleich zur Presse spielte der Rundfunk damit seine Stärken aus wie Aktualität, Unmittelbarkeit, Schnelligkeit.
In Anbetracht der schnellen technischen Entwicklung des Mediums waren die Übertragungen von den Befreiungsfeiern Ende 1929, „so sehr das Ereignis selbst die Öffentlichkeit bewegte, eine Routineangelegenheit.“[3] Die Berichterstattungen wurde unter der Federführung der zuständigen regionalen Rundfunksendegesellschaft organisiert und auf wechselnde Senderketten übertragen, so dass eine reichsweite Ausstrahlung gewährleistet war. Ein reichsweiter Empfang war auch möglich, wenn die Sendung vom Deutschlandsender in Königs Wusterhausen übernommen wurde. Federführend für die Übertragung der Koblenzer Befreiungsfeier war die Südwestdeutsche Rundfunk AG (SÜWRAG) in Frankfurt/M., während der Westdeutsche Rundfunk in Köln für die Übertragung der Aachener Befreiungsfeier verantwortlich zeichnete. Auch 1930 kam es zu der beschriebenen Arbeitsteilung. Lediglich die Befreiungsfeier in Speyer wurde ausschließlich vom Münchner Sender ausgestrahlt und von Wien übernommen.
Erstmals im Kontext der Befreiungsfeiern entstand nun auch ein Medienverbund zwischen Presse, Hörfunk und Film mit wechselseitigen Reportagen oder Programmhinweisen.
5. Reisen des Reichspräsidenten Hindenburg in die befreiten Gebiete (Ruhrgebiet und Rheinland) 1925-1930
Rundreisen des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg in die befreiten Gebiete gehörten seit 1925 zum festen Bestandteil der Befreiungsfeierlichkeiten. In diesem Jahr stattete der Reichspräsident den Städten Hamm, Bochum, Essen, Duisburg und Düsseldorf vom 17.-19. September einen Besuch ab. Lediglich beim Truppenabzug aus der 2. Besetzten Zone Ende 1929 war eine Rheinlandreise nicht vorgesehen, da die vorzeitige Räumung der zweiten und die der dritten und letzten Zone, vorbehaltlich der Annahme des Young-Planes, nur rund sieben Monate auseinanderlagen.
Im März 1926 reiste Hindenburg durch die 1. Befreite Zone und besuchte dabei die Städte Köln, Bonn, Mönchengladbach, Krefeld, Duisburg und Uerdingen (heute Stadt Krefeld).
Eine Reise durch die letzte Besatzungszone war für den 18.-24.7.1930 angesetzt. Gerade diese Reise wurde jedoch von Hindenburg wenige Tage zuvor grundsätzlich in Frage gestellt, und, nachdem er sie schließlich doch angetreten hatte, durch ein tragisches Unglück in Koblenz überschattet, so dass er die Rundreise abbrach und nach Berlin zurückkehrte. Das unterbrochene Besuchsprogramm setzte er dann im Oktober 1930 fort.
Am 15.7.1930, die Vorbereitungen in den einzelnen Städten zum Besuch des Staatsoberhauptes waren bereits getroffen, weigerte sich Hindenburg plötzlich, die Rheinlandreise anzutreten. Der Stein des Anstoßes war das Verbot des Stahlhelms durch die Preußische Regierung. So ließ Hindenburg mitteilen, er werde die Reise nicht antreten, wenn der Stahlhelm nicht in geschlossener Formation an den Feierlichkeiten der Kommunen zum Reichspräsidentenbesuch teilnehmen dürfe. Am 16. Juli titelte die „Mittelrheinische Volkszeitung“: Hindenburg sagt die Rheinlandfahrt ab. Um die Feierlichkeiten nicht absagen zu müssen, stellte die Preußische Regierung eine Wiederzulassung des Stahlhelms unter der Bedingung in Aussicht, dass dieser in Zukunft keine paramilitärischen Übungen durchführe. Daraufhin trat Hindenburg am Abend des 18. Juli seine Reise per Sonderzug nach Mannheim an.
Für den 19. Juli sah das Protokoll eine Rundfahrt im Automobil von Mannheim über Heidelberg, Bruchsal und Germersheim nach Speyer vor, wo Hindenburg zu einem Empfang des Bayerischen Ministerpräsidenten geladen war und den Dom besichtigte. Danach setzte er seine Fahrt über Neustadt an der Weinstraße nach Ludwigshafen fort. Ein Dampfschiff brachte ihn sodann rheinabwärts nach Mainz. In Mainz nahm Hindenburg am 20. Juli an einem Gottesdienst in der Evangelischen Christuskirche teil. Ihm zu Ehren veranstaltete die Regierung des Volksstaates Hessen unter Bernhard Adelung (1876-1943) einen Festakt, zu dem auch Reichskanzler Hermann Müller (1876-1931) geladen war. Die Nacht auf den 21. Juli verbrachte Hindenburg als Gast des vormaligen Reichskommissars für die besetzten Gebiete, Ernst Langwerth von Simmern (1865-1942), in dessen Haus in Eltville.
Für den 21. Juli war eine kürzere Rundfahrt per Automobil vorgesehen, die von Eltville nach Bingen, von dort nach Bad Kreuznach und schließlich über Bingen zurück nach Eltville führte, wo Hindenburg abermals die Nacht verbrachte. Am 22. Juli schiffte sich der Reichspräsident morgens in Eltville ein. Ein Dampfer brachte ihn zu seiner nächsten Station nach Koblenz. Hier waren ein Festakt in der Stadthalle vorgesehen, eine Besichtigung der Festung Ehrenbreitstein sowie ein Galadiner am Abend mitsamt Feuerwerk. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Reise planmäßig verlaufen. Die Nacht auf den 23. Juli sollte Hindenburg in seinem Sonderzug verbringen, der inzwischen in Koblenz eingetroffen und auf einem Nebengleis am Hauptbahnhof abgestellt worden war. Als Abschluss der Reise standen Besuche in den Städten Trier und Aachen am 23. Juli auf dem Programm. Am 24. Juli wollte Hindenburg von Aachen nach Berlin zurückreisen.
Diesen Plan machte jedoch ein tragisches Unglück zunichte, das sich am Abend gegen 23.15 Uhr in Koblenz ereignete. Eine Brücke über den Floß-Sicherungshafen nach Koblenz-Lützel geriet ins Schwanken und brach unter der Menschenmenge, die zum Feuerwerk strömte, zusammen. 37 Menschen kamen ums Leben. Anstatt nach Trier zu reisen, nahm Hindenburg am Tag darauf an einer Trauerkundgebung für die Opfer teil und kehrte zurück nach Berlin. Erst im Oktober stattete Hindenburg den beiden Städten seinen Besuch ab, Aachen am 10. Oktober und Trier am 11. Oktober.
Literatur
Bernard, Birgit, Live aus Trier – die Rundfunkreportage von der Rheinlandbefreiungsfeier am 30.7.1930, in: Kurtrierisches Jahrbuch 43 (2003), S. 181-198.
Bernard, Birgit, Die Rheinlandbefreiungsfeiern in Bingen und die Rheinlandreise Hindenburgs 1930, unveröffentlichtes Manuskript, Heidelberg 2019.
Bernard, Birgit, Die Rheinlandreise des Reichspräsidenten Hindenburg im Jahre 1930 und sein Besuch in Trier am 11.10.1930, in: Kurtrierisches Jahrbuch 46 (2006), S. 217-234.
Bernard, Birgit, „Uns’re gesegnete Heimat ist frei!“ Die Trierer Rheinlandbefreiungsfeier vom 30. Juni/1. Juli 1930, in: Cepl-Kaufmann, Gertrude (Hg.), Jahrtausendfeiern und Befreiungsfeiern im Rheinland. Zur politischen Festkultur 1925 und 1930, Essen 2009, S. 401-459.
Ernst, Bernhard, Rund um das Mikrophon. Gedanken eines Rundfunkmannes, Lengerich 1948.
Golecki, Anton, Vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende der Weimarer Republik, in: Bátori, Ingrid, Geschichte der Stadt Koblenz, Band 2, Stuttgart 1993, S. 119-169.
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Bernard, Birgit, Rheinlandbefreiungsfeiern 1930, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/rheinlandbefreiungsfeiern-1930/DE-2086/lido/5ef45525ac4b02.92690718 (abgerufen am 19.08.2024)