AGB

Was sind AGB`s?

Nach der Definition des Gesetzes sind AGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 BGB ). Siegelten gegenüber der anderen Vertragspartei also nur, wenn und soweit sie Bestandteil des Vertrages werden.

  • Bestandteil des Vertrages werden sie, wenn sie Bestandteil des Angebotes des Verwenders sind und die andere Partei sich mit Ihrer Geltung einverstanden erklärt.
  • Bestandteil des Angebots werden sie grundsätzlich nur dann, wenn der Verwender ausdrücklich auf sie hinweist- dies bestimmt § 305 a BGB

Außerdem muss die andere Partei die Möglichkeit haben, sich in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu verschaffen.

Klauseln, mit denen die andere Partei nicht zu rechnen brauchte (Überraschungsklauseln) werden nicht Vertragsbestandteil. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.

§§ 307-309 BGB üben eine Inhaltskontrolle für unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen aus und schützen den Vertragspartner vor unangemessener Benachteiligung. Verstößt eine Geschäftsbedingung gegen diese Normen, so ist diese Bedingung unwirksam.

AGB`s findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Arbeits,- Erb-, Familien-, und Gesellschaftsrechts.

AGB`s finden gegenüber der öffentlichen Hand keine Anwendung.