Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Beispiele:
- Aufwendungen, die sowohl die private Lebensführung betreffen, aber auch Betriebsausgaben sind und die nicht einfach und nachvollziehbar aufteilbar sind
- Geldstrafen
- Bußgelder, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, sofern von einem deutschen Gericht, einer deutschen Behörde oder einer EU- Behörde verhängt
- Hinterziehungszinsen auf betriebliche Steuern
- Bestechungs- und Schmiergelder, soweit straf- und bußgeldbewährt
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nur wenn dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet