Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Beispiele:

  • Aufwendungen, die sowohl die private Lebensführung betreffen, aber auch Betriebsausgaben sind und die nicht einfach und nachvollziehbar aufteilbar sind
  • Geldstrafen
  • Bußgelder, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, sofern von einem deutschen Gericht, einer deutschen Behörde oder einer EU- Behörde verhängt
  • Hinterziehungszinsen auf betriebliche Steuern
  • Bestechungs- und Schmiergelder, soweit straf- und bußgeldbewährt
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nur wenn dieses nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet