Mietvertrag

Das BGB behandelt Mietverhältnisse ab §§ 535 ff. Zu unterscheiden ist zwischen Wohnraummiete (vgl. §§ 549 ff. BGB), Raummiete (vgl. §580a BGB), Geschäftsraummiete (vgl. § 580a Abs. 2 BGB) und Pachtverhältnissen (§§ 581 ff. BGB).

Welche Punkte sollten in einem Mietvertrag angesprochen werden?

In einem Mietvertrag sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:

  1. Wer sind die Vertragsparteien?
  2. Was ist der Mietgegenstand?
  3. Was ist der Vertragszweck?
  4. Wie lange läuft die Mietzeit?
  5. Wie hoch ist der Mietzins (einschließlich Nebenkosten und Sicherheitsleistung)?
  6. Gibt es eine Mietzinsänderungsklausel?
  7. Wie ist die Instandhaltung des Objekts geregelt?
  8. Wie verhält es sich mit baulichen Veränderungen?
  9. Rückgabe des Mietgegenstandes nach Vertragsende
  10.  Schriftform für Änderungen und Ergänzungen

 Des Weiteren empfehlenswert sind Regelungen über:

- Werbung

- Untervermietung

- Besonderheiten bei Personenmehrheiten

- Mängel der Mietsache

- Gegenansprüche des Mieters

- Verkehrssicherheitspflicht

- Konkurrenzverbot

- Kündigungsmöglichkeiten bei Geschäftsaufgabe