Mietvertrag
Das BGB behandelt Mietverhältnisse ab §§ 535 ff. Zu unterscheiden ist zwischen Wohnraummiete (vgl. §§ 549 ff. BGB), Raummiete (vgl. §580a BGB), Geschäftsraummiete (vgl. § 580a Abs. 2 BGB) und Pachtverhältnissen (§§ 581 ff. BGB).
Welche Punkte sollten in einem Mietvertrag angesprochen werden?
In einem Mietvertrag sollten mindestens folgende Punkte geregelt sein:
- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was ist der Mietgegenstand?
- Was ist der Vertragszweck?
- Wie lange läuft die Mietzeit?
- Wie hoch ist der Mietzins (einschließlich Nebenkosten und Sicherheitsleistung)?
- Gibt es eine Mietzinsänderungsklausel?
- Wie ist die Instandhaltung des Objekts geregelt?
- Wie verhält es sich mit baulichen Veränderungen?
- Rückgabe des Mietgegenstandes nach Vertragsende
- Schriftform für Änderungen und Ergänzungen
Des Weiteren empfehlenswert sind Regelungen über:
- Werbung
- Untervermietung
- Besonderheiten bei Personenmehrheiten
- Mängel der Mietsache
- Gegenansprüche des Mieters
- Verkehrssicherheitspflicht
- Konkurrenzverbot
- Kündigungsmöglichkeiten bei Geschäftsaufgabe