Wann sollten Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten?

Mehr als zwei weitere außergerichtliche Mahnungen sollten Sie dem Kunden nicht schicken. Es ist unwahrscheinlich, dass er danach ohne Weiteres zahlt. Nennen Sie in der zweiten und dritten Mahnung eine konkrete und angemessene Zahlungsfrist, zum Beispiel "innerhalb von 10 Tagen". Kündigen Sie in der dritten Mahnung an, dass Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben werden, sollte er seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der genannten Frist nachkommen. Ist die letzte Frist abgelaufen, sollten Sie ein gerichtliches!!!! Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO beantragen. Bevor Sie das tun, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben bis hierhin erfüllt haben:

Vergewissern Sie sich (wenn möglich),

  • dass der Kunde zahlungsfähig,
  • die Forderung berechtigt und
  • der Kunde in Verzug ist, die Mahnung also erhalten hat (am besten per Einschreiben mit Rückschein).