Wann sollten Sie freundlich erinnern?
Hält der Kunde sich nicht an die telefonisch getroffene Abmachung, gehen Sie das Inkasso formaler an. Schreiben Sie dem Kunden eine Mahnung, nennen Sie sie jedoch Zahlungserinnerung und bleiben Sie freundlich. Drohen Sie nicht, fordern Sie höflich die kurzfristige Zahlung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechnung pünktlich zu zahlen, nicht Sie!
- Listen Sie in dem Schreiben die offenen Rechnungen auf, inklusive Rechnungsdatum, -nummer und -betrag sowie dem Tag der Fälligkeit.
- Notieren Sie sich erneut den 'Tag der Abrechnung'.