Was ist das �Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen�?

Es wurde zum 01.01.2000 von der Bundesregierung verabschiedet.

Der Kunde kommt danach in Verzug, wenn er 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bzw. 30 Tage nach dem genannten Fälligkeitsdatum seine Rechnung immer noch nicht beglichen hat.