Die Rückmeldefrist endet für das Sommersemester am 31. Januar und für das Wintersemester am 31.Juli.
Bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 1. März (Sommersemester) bzw. vor dem 1. September (Wintersemester) kann der Semesterbeitrag auf Antrag erstattet werden.
Ein Studiengangwechsel ist nur für zulassungsfreie Studiengänge und höhere Fachsemester innerhalb der Rückmeldefrist möglich. Der Studiengangwechsel ist schriftlich beim Studierendenservice zu beantragen.
Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist schriftlich unter Angabe von Gründen beim Studierendenservice einzureichen.