Studierendenservice Rückerstattung des Semesterbeitrages

Bitte beachten Sie nachstehende Regelungen zur Erstattung des Semesterbeitrages:

Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass nach Validierung Ihres Studierendenausweises eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nicht mehr möglich ist!

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