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Gewerbe


Reisegewerbekarte

Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten im Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig nach § 55 Gewerbeordnung. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
  • selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Klassische Beispiele für die Ausübung von Tätigkeiten im Reisegewerbe sind die Ankäufer von Eisen- und Stahlschrott, der Vertreter für Haushaltsgeräte, aber auch der Zeitschriftenwerber.
 
Der Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung des Reisegewerbes wird durch die Reisegewerbekarte dokumentiert. Die Reisegewerbekarte ist beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz zu beantragen. Im Erlaubnisverfahren wird die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden geprüft.
 
Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen wie GmbH o. ä.)
Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt zu beantragen. Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug sind bei der für den Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen.
 
Sofern Ihr Wohnsitz in Koblenz ist, können das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug bei natürlichen Personen beim Bürgeramt, Gymnasialstr. 4-8, 56068 Koblenz oder beim Ordnungsamt, Ludwig-Erhard-Str. 2, 56073 Koblenz beantragt werden. Bei juristischen Personen muss der Gewerbezentralregisterauszug beim Ordnungsamt beantragt werden.
 
Für die Erteilung der Reisegewerbekarte können Verwaltungsgebühren von bis zu 766 EUR erhoben werden. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Tätigkeiten, für die die Reisegewerbekarte erteilt wird. Die Gebühr ist in bar zu entrichten.

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