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Gewerbe


Weiterleitung der Gewerbe-Meldung

Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz leitet Ihre Gewerbe-Meldung an folgende Stellen weiter:
  • Finanzamt
  • Steueramt
  • Arbeitsamt
  • Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
  • Amtsgericht (Handelsregister)
  • Landesverband der Berufsgenossenschaften
  • Eichamt
  • Statistisches Landesamt
  • Ausländerbehörde (bei ausländischen Mitbürgern)
Eine gesonderte Anzeige z. B. bei der Finanzbehörde ist demnach nicht mehr erforderlich!

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