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Gewerbe


Begriff des Gewerbes

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert, so dass sich im Laufe der Zeit eine Definition durch die Rechtsprechung und Literatur entwickelt hat.
 
Unter einem Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete dauerhafte Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird.
 
Ausnahmen hiervon bilden:
  • Urproduktion (z. B. Landwirtschaft, Weinbau, Ackerbau u. ä.)
  • Verwaltung des eigenen Vermögens (Mietshaus)
  • Freie Berufe (z. B. wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten)
  • Tätigkeiten höherer Art, die zur Ausübung eine höhere Bildung erfordern (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u. a.)

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