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Kreisverwaltung Ahrweiler - Erwerb eines Kfz im Ausland

Erwerb eines Kfz im Ausland

CHECKLISTE

Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:
  • Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Gewerbeanmeldung bei Firmen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine Zweitausfertigung des Herstellers (einfache Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden nicht anerkannt) oder
  • ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme)
  • vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung  
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, eine Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
  • Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung
  • Versicherungsbestätigung
  • SEPA - Mandat / Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
  • Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
  • eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen

GEBÜHREN
  • ca. 47,30 EURO
Die Kosten der Schilderstellen sind in den angegebenen Gebühren nicht enthalten.


Anmerkung:
  • Die Vorführung des Kraftfahrzeuges kann im Einzelfall angeordnet werden. Die Zulassung ist nur für im Landkreis Ahrweiler gemeldete Personen, bzw. ansässige Firmen und Vereine möglich.


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2014-05-13 09:29:36)