Erwerb eines Kfz im Ausland
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine Zweitausfertigung des Herstellers (einfache Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden nicht anerkannt) oder
- ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme)
- vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, eine Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
- Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung
- Versicherungsbestätigung
- SEPA - Mandat / Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
- eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen
GEBÜHREN
Die Kosten der Schilderstellen sind in den angegebenen Gebühren nicht enthalten.
Anmerkung:
- Die Vorführung des Kraftfahrzeuges kann im Einzelfall angeordnet werden. Die Zulassung ist nur für im Landkreis Ahrweiler gemeldete Personen, bzw. ansässige Firmen und Vereine möglich.
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(zuletzt geändert am 2014-05-13 09:29:36)