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Kreisverwaltung Ahrweiler - Diebstahl/Verlust Kennzeichen
Diebstahl/Verlust Kennzeichen
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Soweit nicht beide Kennzeichen verloren/gestohlen: das noch vorhandene Kennzeichenschild
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
GEBÜHREN
- ca. 26,80 Euro bei Umkennzeichnung
- 30,70 Euro Versicherung an Eides statt
Anmerkung:
- bei Verlust des Kennzeichens ist eine Versicherung an Eides statt abzunehmen. Es ist daher der persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten erforderlich. Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung
- das Fahrzeug wird bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern umgekennzeichnet (neues Kennzeichen)
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(zuletzt geändert am 2011-02-23 21:10:38)