Referat Bodenkundliche und Hydrogeologische Landesaufnahme
Voraussetzung für die Kartierung ist der Aufbau einer landesweiten Datenbasis. Grundlage ist dabei die Systematische Sammlung auswertbarer Informationen über Bodenaufbau, -eigenschaften und -verbreitung; sowie über hydrogeologische und chemische Parameter. Diese Raum- und Sachdaten werden in verschiedene Datenbanken abgelegt.
Bodenkartierung
Zweck der Bodenkartierung ist die Erfassung der Böden in ihrem Aufbau, ihren Eigenschaften und ihrer Verbreitung auf der Basis einer möglichst großen Anzahl standardisierter Profilaufnahmen (Sondierungen, Aufgrabungen, Aufschlüsse) pro Fläche. Im Referat Bodenkundliche Landesaufnahme werden so die Anforderungen des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG, §13, Absatz 4) umgesetzt:
„…; dem Landesamt für Geologie und Bergbau obliegt die Ermittlung der bodenkundlichen Grunddaten und die Fortschreibung der Auswertungsmethoden für den vorsorgenden Bodenschutz. Dies beinhaltet insbesondere die Erarbeitung von Grundlagen und Methoden sowie die Vermittlung des Standes der Technik an die zuständigen Behörden.“
Kartenwerke:
Großmaßstäbige Bodenkarten (1 : 1 000 bis 1 : 10 000)
Die Berücksichtigung bodenkundlicher Belange auf der unteren Planungsebene erfordert eine Datengrundlage, die dem Maßstabsbereich 1 : 10 000 und größer entspricht. Für die landwirtschaftlich genutzte Fläche stehen in dieser Präzision die Weinbergsbodenkarten (Näheres unter Begleitheft und Projekt) und die Bodenschätzung zur Verfügung. Die Forstliche Standortskarte, die für ca. die Hälfte der Forstfläche vorliegt, stellt für die forstwirtschaftlich genutzte Fläche die entsprechende Datengrundlage dar. Sowohl mit der Forst- als auch mit der Finanzverwaltung wurden Kooperationsverträge bezüglich der Datenerhebung, -nutzung und -auswertung abgeschlossen.
Die BK 25 galt lange Zeit als die klassische Bodenkarte für den Einsatz auf der mittleren Planungsebene. Für die landesweite Bearbeitung ist dieses Kartenwerk aufgrund seiner geringen Flächendeckung sowie seiner hohen Spezialisierung jedoch nur bedingt einsetzbar. Aus diesem Grund ist die Fortsetzung dieses Kartenwerks derzeit nicht geplant.
Bodenkarte 1 : 50 000 (BK 50)
Seit 1999 arbeitet das Fachgebiet Boden intensiv an der Erstellung einer landesweiten BK 50. Diese stellt in Zukunft die Grundlage für landesweite und regionale Planungen auf der mittleren Planungsebene dar. Das Kernstück bildet hierbei das Bodenformenarchiv (BoFA) als Teil des Fachinformationssystems Boden (FISBO), das die Basis für die Erfassung, Verwaltung, Analyse und Auswertung der Bodendaten liefert. In der derzeitigen Ausbaustufe werden Datensätze unterschiedlichster Maßstäbe (1 : 25 000 bis 1 : 200 000) zur Erstellung der BK 50 zusammengeführt und überarbeitet. Für die bisher weniger detaillierten Kartierungen des nördlichen Landesteils soll mit dem Werkzeug der Reliefanalyse und Bodenprognose eine ähnlich präzise Informationsgrundlage wie in den südlichen Landesteilen erzeugt werden, so dass mittelfristig mit der Fertigstellung einer landeseinheitlichen BK 50 gerechnet werden kann.
Für landesweite Planungen (Landschaftsprogramm, LEP etc.) auf der oberen Planungsebene stehen die Informationen der BÜK 200 (Mapserver) zur Verfügung.
Fachinformationssystem Boden (FISBO)
Das Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) regelt unter anderem die Führung und die Inhalte des Bodeninformationssystems:
§9, (4) "Das Fachinformationssystem Boden wird vom Landesamt für Geologie und Bergbau geführt. Es enthält die bodenkundlichen Grunddaten und deren Auswertungsmethoden für den vorsorgenden Bodenschutz".
Der Aufbau und die Pflege des Fachinformationssystems Boden kann in folgende drei Aufgabenschwerpunkte gegliedert werden:
Räumliche Erfassung
Die im Rahmen der Bodenkartierungen aufgenommenen Punkt- und Flächendaten werden als Vektordaten im Geographischen Informationssystem ArcGis abgelegt. Hierbei werden die einzelnen Kartenwerke (BÜK 200, BK 50, Bodenschätzung, Weinbergsbodenkarte, etc.) in verschiedenen Layern verwaltet. Über definierte Schlüsselfelder kann der Bezug zu den jeweiligen Sachdaten hergestellt werden.
Fachliche Beschreibung
Die Sachdaten liefern die bodenkundliche Beschreibung zu den kartierten Punkten und Flächen. Den fachlichen Hintergrund hierzu bilden die bodenkundlichen Kartieranleitungen ( KA4, KA5) und die jeweiligen Erfassungsstandards. Die Ablage und Verwaltung der aufgenommenen Informationen erfolgt in Datenbanken.
In der bodenkundlichen Landesaufnahme wird seit vielen Jahren die Datenbank BoFA (Bodenformenarchiv) eingesetzt. Diese bildet den wichtigsten Baustein des Fachinformationssystems Boden (FISBO) und beinhaltet sowohl die Profilbeschriebe mit den Analysedaten als auch die Flächendaten der mittel- und kleinmaßstäbigen Kartenwerke (BK 50, BÜK 200). Die nach anderen, nicht KA4 konformen, Erfassungsstandards erhobenen großmaßstäbigen Daten der Bodenschätzung und der Weinbergsbodenkartierung können nicht in BoFA überführt werden und werden deshalb in eigens dafür konzipierten Datenbanken verwaltet.
Im Rahmen des Projektes Bodenphysikalische Kennwerte – Auswertung der Bodenphysikdatenbank des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (Link auf Projekt) werden Kennwerte für die Wasserbindung in Böden bereitgestellt. Den Tabellen und Grafiken können bodenphysikalische Daten für die Bodenarten der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) sowie FAO/WRB entnommen werden. Darüber hinaus liegen Kennwerte für Substrat-Horizont-Gruppen vor.
Auswertung
Einen weiteren zentralen Bestandteil des FISBO bilden die Methoden- und Auswertungsdatenbanken Hier werden die Arbeitsschritte zur systematischen Auswertung der Daten, zur automatischen Erstellung von Bodenkarten und zur Ableitung von Themenkarten abgelegt und verwaltet. Das System arbeitet blattschnittfrei und gewährleistet die landesweit einheitliche Auswertung der Bodendaten und liefert damit vergleichbare Ergebnisse. Diese finden in zahlreichen Projekten (Cross Compliance, Hintergrundwerte, Wasserhaushaltsmodellierung, etc.) Anwendung und werden sowohl analog als auch digital zur Verfügung gestellt.
Hydrogeologische Kartierung
Bei der hydrogeologischen Kartierung erfolgt eine Beschreibung des hydrogeologischen Baus in Grundwasserleiter und -geringleiter, der Quantifizierung des Sicker- und Grundwassers, des Fließverhaltens und der Austauschmengen zwischen verschiedenen Grundwasserleitern und mit oberirdischen Gewässern, der Grundwasserbeschaffenheit sowie der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung gegenüber Schadstoffeinträgen.
Zielsetzung ist die Sicherung der Grundwasservorkommen und deren umweltverträglichen Bewirtschaftung. Besonders bei Planungsaufgaben, Nutzungskonflikten sowie bei Schadensfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen bilden derartige Grundlagen wichtige Bewertungskriterien.
Eine flächendeckende hydrogeologische Übersichtskartierung wurde für die Umsertzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Übersichtsmaßstab 1:200.000 begonnen. Sie ist zugleich Bestandteil der bundesweiten HÜK 200. Die Karten zur Beschriebung des oberen, großräumigen, zusammenhängenden Grundwasserleiters liegen vor. Profilschnitte zur Darstellung des hydrogeoloischen Baus sind in Bearbeitung.
Für wasserwirtschaftlich und hydrogeologisch besondes bedeutende Gebiete ist ein größerer Bearbeitungsmassstab, meist 1:50.000, notwendig. Diese Projektkartierung wird seit den 70er Jahren in enger Zusammenarbeit mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden, insbesondere mit dem heutigen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht durchgeführt.