Bewerbung
Es stehen 35 Studienplätze für jedes Semester zur Verfügung. Die Bewerbungsphase endet immer für ein Wintersemester am 15. Juni und für ein Sommersemester am 15. Dezember eines Jahres.
Die Bewerbungsunterlagen für den Fernstudiengang finden Sie auf der folgenden Seite der ZFH (Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen):
www.zfh.de/informationen/anmeldungBachelor.htm
Wichtiger Hinweis, falls Sie sich nicht zum ersten Mal bewerben: Für eine erneute Bewerbung müssen Sie zunächst entscheiden, ob sich in Ihren Bewerbungsunterlagen etwas verändert hat, z.B. weitere besuchte Fortbildungen mit leitungsbezogenen Inhalten oder die Übernahme von anderen/zusätzlichen Aufgabenbereichen oder Verantwortungsfeldern. Falls dies der Fall ist, sollten sie uns entsprechende Nachweise mit Ihrer Bewerbung einreichen. Falls es keine Veränderungen gab und Ihre Bewerbungsunterlagen somit noch aktuell sind, brauchen Sie für Ihre erneute Bewerbung lediglich ein neues Bewerbungsschreiben zu verfassen, das Antragsformular für das Fernstudium ausfüllen und dort ankreuzen, dass Sie sich wiederholt bewerben.
Bei Rückfragen geben wir Ihnen gerne auch telefonisch Auskunft.
Sie erreichen uns unter den Rufnummern:
- Dipl.-Päd. Marion Manske: 02642/932-445
Wichtiger Hinweis zum Thema Fachhochschulreife bei Erzieher/innen:
Wann und Wie erhalte ich als Erzieher/in die Fachhochschulreife anerkannt?
Laut § 11 Absatz 7 Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004 für das Land Rheinland-Pfalz berechtigt der Abschluss einer Fachschule in Vollzeitunterricht mit der Dauer von mindestens zwei Schuljahren oder in Teilzeitunterricht mit entsprechender längerer Dauer zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz und ist der Fachhochschulreife gleichwertig. Erzieherinnen, deren Abschluss der Fachschule bereits einige Jahre zurück liegt, erhalten die Fachhochschulreife in aller Regel auch rückwirkend anerkannt.
Erzieher/innen, die ihren Fachschulabschluss in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz erworben haben, können die Anerkennung der Fachhochschulreife beim zuständigen Ministerium prüfen lassen, indem sie beim Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend in Mainz folgende Unterlagen schriftlich einsenden:
- Die beglaubigten Kopien ihrer beruflichen Ausbildungs-Zeugnisse (Fachschulabschluss und Urkunde über die staatliche Anerkennung) und
- eine Bescheinigung von der jeweiligen Schulverwaltung in dem Bundesland, in dem die Ausbildung absolviert wurde, dass dort die Fachhochschulreife erlangt wurde
Wenn Sie keine Fachhochschulreife in Ihrem Bundesland anerkannt bekommen, dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, zu einem Probestudium zugelassen zu werden. Den Antrag auf Probestudium finden Sie ebenfalls auf der Bewerbungsseite zu diesem Studiengang bei der ZFH.
Ihr Ansprechpartner zur Anerkennung der Fachhochschulreife:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Abteilung berufsbildende Schulen
Herr Berg
Postfach 3230
55022 Mainz