Vorgezogenes Abitur
Bewerber mit vorgezogenem Abitur, die sich zum Sommersemester desselben Jahres bewerben möchten, reichen bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) mit den übrigen Bewerbungsunterlagen eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Jahrgangsstufe 12.2 ein.
Das Abiturzeugnis ist in amtlich beglaubigter Kopie unverzüglich nach Erhalt, jedoch spätestens bis zum 04. Werktag im Monat April, unaufgefordert nachzureichen.