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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
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Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) - EL-0403. Wer wird gefördert? landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion). Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Kooperationen Was wird gefördert? Investitionen zur: Erzeugung von Primärerzeugnissen des Anhangs I AEUV, einschließlich der Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf, wie beispielsweise Reinigung, Lagerung, Kühlung etc und der Erreichung mindestens eines der aufgeführten Ziele: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes Verbesserung der spezifischen Umwelt und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse Folgende aufgeführte Ausgaben sind im AFP förderfähig Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen für den (Um-) Bau von Ställen gemäß Anlage 1 des GAK-Rahmenplans des Förderbereichs 2A Nr. 1.0, mit Ausnahme von Investitionen für die Tierart Schwein Kauf von neuen Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft Investitionen zur Emissionsminderung in Stallbauten Emissionsminderung in Verbindung mit Stallbauten Ressourcenschonende Einrichtungen zum Umweltschutz Wie wird gefördert? Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe Basisförderung: 20 % Premiumförderung: 40 % - bei Investitionen in Tierhaltung unter Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tierartgerechte Haltung. Junglandwirtbonus: 10 % d. förderfähiges Investitionsvolumens, max. 20.000 € EIP-Zuschlag: 10 % 5 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt. Was sind die Fördervoraussetzungen? Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs Vorwegbuchführung Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen und Geräten und bei Vorhaben unter 150.000 Euro förderfähigen Investitionsvolumen, ansonsten großes Investitionskonzept Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden Prosperitätsgrenze: 200.000 Euro Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro Zuschussobergrenze von 800.000 Euro pro Antrag Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren Zusätzliche Förderverpflichtungen: Für Investitionen im Bereich des Tierwohls muss aus den Planungsunterlagen und der Vorhabenbeschreibung hervorgehen, dass das Vorhaben die für die Tierhaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt und bei Premiumförderung müssen besondere Anforderungen in der Tierhaltung zum Zeitpunkt der Fertigstellung erfüllt sein. max. 2 GV/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche incl. Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen 9 Monate Gülle-Lagerraum bei neugebauten Schweineställen. Förderausschlüsse Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten Nicht gefördert werden: Ersatzinvestitionen Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können. Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden Erschließungskosten, soweit die Erschließung nicht nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde zugelassen ist. Landankauf Ausgaben, die nur mittelbar mit der Investition in Verbindung stehen (u.a. Rechtsberatungskosten, Ablösung von Verbindlichkeiten, laufende Betriebsausgaben) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten? Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier (Die Zahlantragsunterlagen stehen weiter unten auf der Seite zur Verfügung.): Antrag Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex Anlage Sanktionsvertrag Investitionskonzept Förderf. Investvol. 150.000 EUR vereinf. Investitionskonzept Förderf. Investvol. 150.000 EUR Merkblatt demnächst hier GAP-Kurzbeschreibung Auszug GAP-Auswahlkriterien KMU-Prüfung Kreditbereitschaftserklärung Bescheinigung der Umsatzerlöse Bieterverzeichnis Leitfaden zur Vorhabenbeschreibung Vergabe/Vergleichsangebote Bauliche Investitionen: DIN 276 Refernzkostensystem Erklärung zum Architektenvertrag Investitionen in die Tierhaltung: Anlage 1 Tierwohlevaluierung Viehbesatzberechnung Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier Auswahlverfahren 2023/2024 AFP FörderverfahrenTermine der Auswahlverfahrenfür vollständig vorliegende Anträge bis zum Budget EURErgebnis (gebundene Mittel) GAP-SP EL-040330.04.202431.01.20247.500.000,00 GAP-SP EL-040330.04.202531.01.2025 Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen. Informationen und alle Vordrucke zum Zahlantrag finden Sie hier: [Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben im Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein. ] Zahlantrag Schlussverwendungsnachweis vereinfachtes Rechnungserfassungsblatt für technische Investitionen Rechnungserfassungsblatt demnächst hier Viehbesatzberechnung Antrag auf Mittelübertragung Merkblatt Zahlantrag EFP Vergabe/Vergleichsangebote Merkblatt Publizität
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