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Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (NLB)
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Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (NLB) - EL-0501. Wer wird gefördert? Betriebsleiter, die Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer sind Was wird gefördert? Die Erstniederlassung als Junglandwirtin / Junglandwirt / Jungwinzerin oder Jungwinzer Wie wird gefördert? Mit einer Pauschalförderung in Höhe von 45.000 € - auszahlbar in drei Jahrestranchen Was sind die Fördervoraussetzungen? Junglandwirt/in / Jungwinzerin muss Betriebsleiter/in sein, d.h. eigenverantwortlich und aktiv alle operativen Prozesse langfristig steuern und bei einer Gesellschaft mindestens 51% Anteile einer Gesellschaft inne haben Arbeitsbedarf Antragsteller/in im landw. Unternehmen muss mindestens 2.100 Stunden/Jahr umfassen mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG Altersgrenze 40 Jahre es muss ein einschlägiger Berufsabschluss in einem grünen Beruf vorliegen (s. Liste lt. Kurzbeschreibung) es muss ein Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Richtlinien sein (Zahl der Mitarbeiter 50 und Jahresumsatz oder Bilanzsumme 10,0 Mio €) die Antragstellung muss innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung erfolgen (Bestätigung über Versicherungsverlauf SVLFG Alterskasse) bei tierhaltenden Betrieben gilt die Obergrenze von 2 GVE/ha Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden Vorlage eines Geschäftsplanes für die nächsten 5 Jahre Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren Bitte informieren Sie die Kreisverwaltung zeitnah über Änderungen Ihrer Unternehmensdaten! Förderausschlüsse Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten? Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmens- und Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden. Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier: Antrag Anlage zum Antrag Häufig gestellte Fragen Sanktionskatalog Kurzbeschreibung Auswahlkriterien Bericht zum Nachweis der Meilensteine in Kürze hier Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier Auswahlverfahren 2023, Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte FörderverfahrenTermine der Auswahlverfahrenfür vollständig vorliegende Anträge bis zum Budget EUR Budget Rest EURErgebnis GAP-SP EL-050103.11.202301.08.20231.755.000 € 0 € GAP-SP EL-050115.07.202431.03.20242.565.000 € 1.305.000 € GAP-SP EL-050101.12.202401.09.2024 GAP-SP EL-0501 Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen. [Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben in der Niederlassungsbeihilfe (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein. ]
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