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Krisenbeihilfe Frostschäden im Obst- und Weinbau. [Die Antragstellung der Krisenhilfe Frost beginnt am 15.11.2024 und endet am 08.01.2025.] Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Es werden Betriebe des Obst- und Weinbaus unterstützt deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30 % gegenüber den Vorjahren beträgt, deren bereinigter Schaden 7.500 € beträgt und deren Betriebssitz in Rheinland-Pfalz liegt. Für die Antragstellung im Bereich Weinbau ist es erforderlich, dass der Betrieb einen Zugang zum WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer RLP hat. Verfügt ein Betrieb noch nicht über einen WIP-Zugang, so steht auf wip.lwk-rlp.de ein Antrag zur Neuregistrierung mit Anleitung bereit. Der weitere Verfahrensweg wird dort beschrieben. Die Antragsstellung muss spätestens bis 19.12.2024 erfolgen, um in 2024 noch Zugang zum WIP zu erhalten. Alle Dienststellen der Landwirtschaftskammer sind zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. In diesem Zeitraum erfolgt auch kein WIP-Support. Außerdem muss vor der Antragstellung die Abgabe der Traubenerntemeldung 2024 über das WIP erfolgt sein, sodass der erforderliche Nachweis im WIP erzeugt werden kann. Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Team unter den angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Krisenhilfe Frost Hotline demnächst hier Krisenhilfe Frost Email demnächst hier PostadresseDienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel Görresstr. 10 54470 Bernkastel-Kues Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier: Antrag auf Krisenbeihilfe Frost demnächst hier Anlage zum Antrag - Berechnungstabelle demnächst hier Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex demnächst hier FAQs Krisenbeihilfe Frost demnächst hier Krisenverordnung Frost demnächst hier
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