Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Testportal
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Förderprogramme
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Förderung Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU)
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (NLB)
Weininvestitionsförderung (GMOW)
Weinabsatzförderung (BIM)
Investitionen Obst und Gemüse (GMOG)
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Förderung überbetrieblicher Maschineneinsatz (FÜM)
Marktstrukturverbesserung (MStV)
Wertschöpfungsketten (WSK)
Fluthilfe
Ansprechpartner
vmenu1_looooi1.1#vmenu1_looooi1.1.6#
vmenu1_ul1.1.1#
©DLR
Investitionen Obst und Gemüse (GMOG)
Startseite
Förderprogramme
Sektorprogramm Obst & Gemüse. Wer wird gefördert? Gefördert werden anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse Was wird gefördert? Materielle und immaterielle Investitionen zur Absatzförderung und Produktionsplanung Beratungsleistungen Ernteversicherung Forschungsvorhaben Personalkosten zur Qualitätssicherung Wie wird gefördert? Gefördert werden i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung Was sind die Fördervoraussetzungen? Anerkennung als Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder durch die Erzeugerorganisationen Eine Erzeugerorganisation muss mindestens 25 angeschlossene Erzeuger haben Die Erzeuger müssen grundsätzlich die gesamte Produktion an die Erzeugerorganisation andienen Der Wert der vermarkteten Erzeugung muss mindestens 10. Mio. € betragen Einrichtung und Finanzierung eines Betriebsfonds Erstellung und Durchführung eines operationellen Programms Förderausschlüsse Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Direkt zu
GAP-Strategieplan - Investitionen in Rheinland-Pfalz
Weitere Links
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Datensicherheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt