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Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
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Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID). [+++ Eine Antragsstellung im Programm FID ist aktuell noch nicht möglich! +++ ] Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen und deren Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform. die mehr als 25% der Umsatzerlöse aus Landwirtschaft erzielen und die Mindestgröße gemäß ALG §1 Abs. 2 erreichen oder überschreiten oder die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Was wird gefördert? Zusätzliche Einkommensquellen im ländlichen Raum: Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof (UABW), Freizeit- und Bildungsbetriebe, Bäuerliche Gastronomie (z.B. Bauerhofcafé), Direktvermarktung (z.B. Hofladen, auch Fremdprodukte), Lebensmittelservice (z.B. Partyservice), Bäuerliches Handwerk (z.B. Backwarenherstellung), Familien- und Altenbetreuung (z.B. Kinderbetreuung), Natur- und Landschaftspflege (z.B. Sportplatzpflege), Wie wird gefördert? Fördersatz bis zu 25% EIP-Zuschlag: 10% max. 200.000 Beihilfe (De-Minimis-Obergrenze) Was sind die Fördervoraussetzungen? Die durchschnittlichen positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten drei Einkommenssteuerbescheide höchstens 200.000 €/Jahr betragen (Prosperitätsschwelle) Die beruflichen Fähigkeiten des Betriebsleiters müssen eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens gewährleisten Eine Vorwegbuchführung ist grundsätzlich für mindestens 2 Jahre erforderlich Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der geplanten Investitionen sind nachzuweisen Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden Förderfähiges Mindstinvestitionsvolumen 10.000 € Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren Was sind Förderausschlüsse? Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25% Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014 Unternehmen im Insolvenzverfahren Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden Unternehmen oder Personen, die die Prosperitätsgrenze von 200.000 € überschreiten Nicht gefördert werden: Ersatzinvestitionen Finanzierungskosten, Beratung, Gebühren, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden. Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
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