Energiekosten: Einmalzahlung für Studierende
Für Junge Menschen, die sich gerade in der Ausbildung befinden, stellen die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel eine besondere Belastung dar. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 21. Dezember 2022 das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Energiepreispauschale für Studierende beschlossen. Ab Montag, den 13. März können Studierende ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.
Wer ist antragsberechtigt? Voraussetzungen:
- Du warst zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet.
- Du hast zur selben Zeit in Deutschland gewohnt.
- Deine Berufsausbildung dauert mindestens zwei Jahre.
Außerdem wichtig für dich zu wissen:
- Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
- Du hast auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn du im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten hast.
- Ebenso hast du einen Anspruch, wenn dir als BAföG-Empfängerin oder -empfänger vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
In drei Schritten zu deinen 200 Euro
1. Dein Zugangscode
Der Zugangscode ist dein Türöffner zur Antragserstellung: Er weist dich als antragsberechtigte Person aus. Den Code erhältst du direkt von deiner Ausbildungsstätte. Die Zugangscodes für die Beantragung der Einmalzahlung haben Studierende der Hochschule Koblenz auf ihre Hochschuladresse via Mail erhalten.
2. Deine BundID
Der Bund möchte den Missbrauch von Zugangscodes verhindern. Deswegen nutzen wir die BundID als digitalen Nachweis für deine Identität. Dieser kann ab dem 13. März beantragt werden. Wenn du bereits über ein entsprechendes BundIDKonto verfügst, kannst du diesen Schritt überspringen. Wenn nicht, richte dir die BundID ein unter https://id.bund.de. Du hast in der Regel drei Optionen, deine BundID einzurichten:
- Über die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
- Über deine eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -bürger
- Über dein ELSTER-Zertifikat
Sofern du dein Nutzerkonto mit elektronischer ID angelegt hast, kannst du zusammen mit dem zugesandten Zugangscode unter www.antrag.einmalzahlung200.de ab 15. März 2023 einen Antrag auf Auszahlung der Zuwendung stellen.
Falls du nicht die Möglichkeit hast, eine der drei Optionen zu verwenden, erhältst du von uns eine PIN. Diese PIN geht dir am 14.03. nachmittags über dein Campus Management System zu. In dem Fall kannst du dein Nutzerkonto bei BundID nur mit Benutzername und Kennwort anlegen. Neben der PIN und dem Nutzerkonto des Bundes benötigst du auch den Zugangscode (s.o.).
Wie du die BundID im Detail einrichtest, erfährst du ebenfalls unter https://www.einmalzahlung200.de/bundid
Du weißt nicht, ob dein Personalausweis über eine Online-Funktion verfügt? Infos dazu findest du unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/6_online-Ausweisfunktion/online-ausweisfunktion-liste.html.
3. Der Antrag
Hast du den Zugangscode, eine voll eingerichtete BundID oder ggf. noch eine PIN, dann hast du jetzt alles, was du brauchst, und kannst deine Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.
→ Schritt 1: Starte den Antrag: Gib deinen Zugangscode ein. Falls du auch eine PIN erhalten hast, gib sie ebenfalls ein.
→ Schritt 2: Identität nachweisen: Bestätige deine Identität mit dem BundID-Konto.
→ Schritt 3: Formular vervollständigen: Einige Daten sind bereits vorhanden. Was häufig fehlt, sind deine Kontaktdaten. Was immer fehlt, sind deine Kontodaten. Gib alles ein und sende den Antrag ab.
→ Schritt 4: Geld erhalten: Das System überprüft deine Daten automatisch und leitet alles zur Prüfung weiter. Bald darauf sollte in deinem E-Mail-Postfach ein positiver Bescheid ankommen. Kurz darauf werden dir 200 Euro überwiesen.
Infos zum Download
FAQ - Fragen und Antworten
Die Einmalzahlung von 200 Euro ist eine finanzielle Entlastung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler. Sie unterstützt junge Menschen bei den gestiegenen Preisen für Heizung, Strom und Lebensmittel.
Die Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler beträgt 200 Euro.
Die Einmalzahlung kannst du auf www.einmalzahlung200.de beantragen, sobald die Antragsstellung auf der Plattform startet. Schon jetzt kannst du dich auf den Antrag vorbereiten, indem du dir unter https://id.bund.de eine BundID anlegst.
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gewesen sein. Außerdem (Berufs-)Fachschülerinnen oder Fachschüler, die einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren. Oder Fachschülerinnen und Fachschüler, die einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Ja. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Studierenden.
Ja, ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung.
Ja, wenn du zum Stichtag am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet warst, kannst du die Einmalzahlung beantragen.
Wenn du ausschließlich an einer ausländischen Ausbildungsstätte immatrikuliert bist, bist du nicht antragsberechtigt. Die Einmalzahlung setzt die Immatrikulation bzw. Anmeldung an einer Ausbildungsstätte in Deutschland voraus.
Nein, die Einmalzahlung unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Die Einmalzahlung wird nicht von einkommensabhängigen Leistungen, Sozialleistungen, Sozialversicherungsbeiträgen und der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgezogen. Sie ist auch nicht pfändbar.
Ja, die Einmalzahlung kannst du unabhängig von anderen Entlastungen beantragen.
Studierende, die erwerbstätig sind und die Energiepauschale von 300 Euro erhalten haben, können auch die Einmalzahlung beantragen. Dazu musst du am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sein.
Wenn du konkrete Fragen zur Antragsstellung hast, kannst du dich an die Info-Hotline wenden unter 0800 2623 003. Du erreichst die Hotline dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Die allermeisten modernen Smartphones sind NFC-fähig. Hier kannst du überprüfen, ob dein Handy auch dazugehört: https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete. Alternativ kannst du ein ELSTER-Zertifikat verwenden oder falls nötig beantragen, das geht über deine persönliche SteuerID.
Auch BAföG-Empfängerinnen und Empfänger müssen die Einmalzahlung beantragen. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt.
Um die Einmalzahlung beantragen zu können, benötigst du einen Zugangscode. Diesen erhältst du rechtzeitig von deiner Hochschule oder Ausbildungsstätte, ohne dass du diesen beantragen oder erfragen musst.
Einige Studierende, Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich zum Zugangscode von ihren Ausbildungsstätten eine PIN, z. B. wenn du aus dem Nicht-EU-Ausland kommst oder unter 16 Jahre alt bist. Deine Ausbildungsstätte informiert dich darüber, ob du die PIN erhältst. Du benötigst dann nur ein BundID-Konto mit „Benutzername und Passwort“.
Du kannst dir deine BundID hier einrichten: https://id.bund.de.
Du kannst dir eine BundID mit der Online-Funktion deines Persos, einer EU-Identität (eID) oder einem ELSTER-Zertifikat einrichten. Für die Beantragung der Einmalzahlung reicht eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort in der Regel nicht aus.
Viele Studierende sowie Schülerinnen und Schüler aus dem EU-Ausland können ihr BundID-Konto mit ihrer EU-Identität anlegen. Wenn du aus dem Nicht-EU-Ausland kommst, meldet sich deine Ausbildungsstätte bei dir. Du kannst dir auf https://id.bund.de/ bereits ein BundID-Konto mit „Benutzername und Passwort“ anlegen.
Personalausweise werden in Deutschland seit Juli 2017 mit Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Ob du diese hast, kannst du mit der „AusweisApp2“ prüfen. Diese ist kostenlos in allen App Stores verfügbar.
Für die Antragstellung wird in jedem Fall ein BundID-Konto benötigt. Als alternative Möglichkeit der Identifizierung ist eine persönliche PIN vorgesehen, die die Antragsberechtigten zusätzlich zum Zugangscode separat von ihrer Hochschule oder Ausbildungsstätte erhalten können. Bei Nutzung der PIN genügt dann die einfache Registrierung des BundID-Kontos mit Benutzername und Passwort.
Die mehr als 4000 Ausbildungsstätten bringen unterschiedlichste Voraussetzungen mit, nicht alle haben einen Semesterbeitrag, nicht alle hinterlegten Kontodaten gehören zwangsläufig zu den Antragsberechtigten. Zudem wollten die Länder den Weg über eine gemeinsame Antragsplattform gehen.
Die mehr als 4000 Ausbildungsstätten bringen unterschiedlichste Voraussetzungen mit. Nicht alle haben z. B. die Kontodaten ihrer Studierenden, Schülerinnen und Schüler. Der Semesterbeitrag kann z. B. auch von anderen Personen wie den Eltern gezahlt werden.
Der BAföG-Empfängerkreis und der der Einmalzahlung sind nicht deckungsgleich, da alle Studierenden und (Berufs-)Fachschüler einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben. Das sind wesentlich mehr als es BAföG-Berechtigte gibt. Daher gibt es einen eigenen Auszahlungsweg für die Einmalzahlung.
So ähnlich funktioniert die Antragsplattform. Die Ausbildungsstätten melden alle Antragsberechtigten. Da es in Deutschland jedoch keine zentrale Sammlung von Kontodaten gibt, müssen diese noch von den Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern ergänzt werden.
Rentnerinnen und Rentner erhalten regelmäßig Rentenzahlungen. Anders als bei ihnen liegen die Kontodaten aller Antragsberechtigten bei der Einmalzahlung nicht gebündelt vor. Deshalb muss die Einmalzahlung über ein eigenes Verfahren beantragt werden.
Ja. Neben der Einmalzahlung entlastet das Bundesministerium für Bildung und Forschung BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger durch gestiegene Fördersätze und einen höheren Wohnzuschlag sowie Heizkostenzuschüsse. Studierende, die erwerbstätig sind, können außerdem die Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige erhalten.