BAföG
Wegen Personalmangel bitten wir von Sachstandsanfragen bezüglich der Anträge abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Neue Antragstellung zum Sommersemester 2023!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im 02.2023 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!