Beurlaubung & Mutterschutz

Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich vom Studienbetrieb beurlauben zu lassen. 

Bitte beachten Sie folgende Umstände/Voraussetzungen für eine Beurlaubung:  

  • Der Antrag auf Beurlaubung muss mit einem entsprechenden Nachweis über den Beurlaubungsgrund eingereicht werden.
  • Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen (31.01. / 31.07.) 
  • Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbracht werden können
    Ausnahmen: 
    • Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes
    • Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen

Gründe für eine Beurlaubung

  • Krankheit.
  • Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes.
  • Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen.
  • Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- oder Weiterbildung.
  • Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums.
  • Ein Urlaubssemester kann NICHT für das Vorpraktikum (Nachweis über die praktische Vorbildung von 12 Wochen) beantragt werden.
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